Lega VdA: Gutscheine für Zöliakiekranke auf dem Girokonto

Zöliakie ist eine chronische immunvermittelte Erkrankung, die bei genetisch prädisponierten Personen nach der Aufnahme von Gluten auftritt, einem Protein, das in Weizen und anderen Getreidesorten vorkommt. Dieser Zustand führt zu einer Darmschädigung, die die Nährstoffaufnahme beeinträchtigen und eine Vielzahl von Symptomen hervorrufen kann. Die wesentliche Therapie bei Zöliakie besteht darin, Gluten lebenslang aus der Ernährung zu streichen. Aus diesem Grund wurde die Bereitstellung glutenfreier Lebensmittel durch das Ministerialdekret vom 8. Juni 2001 und anschließend durch das Gesetz vom 4. Juli 2005, Nr. 1, in die Grundversorgung der Gesundheitsfürsorge aufgenommen. 123, das Zöliakiekranke umfassend schützt und spezifische Interventionen zur Förderung der Gesundheitserziehung, Frühdiagnose und Schulung des Gesundheitspersonals bietet.

Zu den Maßnahmen zur Unterstützung von Zöliakiekranken gehört die kostenlose Bereitstellung von Ersatznahrungsmitteln durch Gutscheine des Nationalen Gesundheitsdienstes. Im Aostatal beschweren sich Patienten seit langem darüber, dass sie diese Produkte nur in einer begrenzten Anzahl von Geschäften, hauptsächlich in Apotheken, kaufen können, wo die Kosten höher sind und der Gutschein nicht ausreicht, um ihren Bedarf zu decken. Diese Kritikalität wurde vom Gesundheitsrat bestätigt, der hervorhob, dass es im Aostatal außer Apotheken nur zwei angeschlossene Unternehmen gibt: eines in Aosta und das andere in Donnas.

Der Gesundheitsrat der Autonomen Region Aostatal, Carlo Marzi, betonte während der Diskussion im Gemeinderat des Aostatals am 25. Juli 2023, dass das geringe Interesse der Betreiber an der Bereitstellung von Nahrungsmitteln für Zöliakiekranke auf zwei Faktoren zurückzuführen sei: die geringe Größe der Referenzmarkt und die Notwendigkeit, ein digitalisiertes Managementmodell einzuhalten, das zusätzliche Aufgaben für kommerzielle Aktivitäten mit sich bringt.

Um diese Probleme anzugehen, hat die Lega Vallée d’Aosta einen regionalen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet (in Anlehnung an das in Trentino-Südtirol geltende Recht), der Zöliakiekranken das Recht auf kostenlose Bereitstellung diätetischer Heilprodukte garantieren soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Autonome Region Aostatal Zöliakiekranken einen festen jährlichen Betrag zuweist, der monatlich von der örtlichen Gesundheitsbehörde des Aostatals gezahlt wird und für den Kauf glutenfreier Produkte bei jedem Einzelhändler, einschließlich Fachgeschäften, bestimmt ist. großer organisierter Vertrieb, Apotheken, Parapharmazien und Online-Einkaufsseiten. In der Praxis würde der Gutschein nicht auf die Gesundheitskarte geladen, sondern auf das Girokonto des Patienten eingezahlt.

Mit diesem Vorschlag sollen mehrere Ziele erreicht werden: die Bürger für ihre Gesundheit verantwortlich machen, den Zugang zu Dienstleistungen vereinfachen, die Kaufkraft der Leistungsempfänger dank der geringeren Kosten der Produkte im Großeinzelhandel erhöhen und den Zugang zu glutenfreien Produkten erleichtern sowie die Lebensqualität der Patienten.

Der Gesetzentwurf gliedert sich in drei Hauptpunkte. Artikel 1 legt das Ziel fest, die Hilfe für Zöliakiekranke und ihre normale Einbindung in das gesellschaftliche Leben zu fördern. Artikel 2 weitet die Verwendbarkeit des für Zöliakiekranke anerkannten Beitrags für den Kauf diätetischer Heilmittel auf den Großeinzelhandel und Online-Einkaufsseiten aus und weist dem Regionalrat die Aufgabe zu, die Methoden und Grenzen für die Bereitstellung dieser wirtschaftlichen Vorteile festzulegen . Schließlich sieht Artikel 3 die Klausel über die finanzielle Invarianz vor, die sicherstellt, dass es weder zu einer Erhöhung noch zu einer Verringerung des aktuell berechneten Beitragsbetrags kommt.

Der Vorschlag wurde am symbolischen Datum des 16. Mai 2024, dem Internationalen Tag der Zöliakie, vorgelegt.

Geschrieben von: Laura Agostino

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