Aufhebung der Sanktionen, auch für frühere Fälle

Zusätzlich zu den Nachrichten über die alle zwei Jahre stattfindende Präventivvereinbarung, in Korrekturverordnung Es gibt diejenigen, die am 20. Juni vom Ministerrat nach der vorläufigen Prüfung genehmigt wurdengemeinschaftliche Erfüllung.

Mit dem Eintritt in das Regime wurde dieBeseitigung von Sanktionen auch auf der vorheriged. h. für die Steuerzeiträume vor dem Eintritt in die Regelung.

Eine weitere Neuheit betrifft diekriminelles Feld: Die Abdeckung wird breiter und erwarteterBeseitigung der Kriminalitätsanzeige.

Kollaborative Compliance: Sanktionsbeseitigung auch für Vorfälle

Am 20. Juni hat der Ministerrat nach der vorläufigen Prüfung den Plan genehmigt Gesetzesverordnung rubriziert als „Ergänzende und korrigierende Bestimmungen zum Collaborative-Compliance-Regime, zur Rationalisierung und Vereinfachung der Steuerpflichten und zur alle zwei Jahre stattfindenden präventiven Zusammensetzung“.

Die sogenannte „Korrekturverfügung“ führt Neuerungen insbesondere zum Thema des zweijährlichen Vergleichs mit den Gläubigern ein und schreibt auch den Steuerkalender neu.

Es kommen jedoch auch Neuigkeiten zumgemeinschaftliche Erfüllungdu hasst „kooperative Compliance“dessen Ziel es ist, eine zu etablieren Vertrauensverhältnis zwischen den Steuerbehörden und dem Steuerpflichtigen um den Grad der Sicherheit in relevanten Steuerfragen zu erhöhen.

Das Regime beabsichtigt, einen ständigen und präventiven Dialog mit dem Steuerzahler zu eröffnen, beispielsweise über die Vorwegnahme der Kontrolle und Bewertung Elemente des fiskalischen Risikos.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Steuerzahler freiwillig beitreten zum Regime.

Die Mitgliedschaft bringt verschiedene Vorteile mit sich, darunter auch die, die in der Pressemitteilung der Regierung, die am Ende der Exekutivsitzung veröffentlicht wurde, vorgesehen sind:

„Ändern Sie die Sanktionen bezüglich Collaborative Compliance und beseitigen Sie sie für Steuerzahler, die dem Finanzamt alles melden und sich korrekt verhalten.“

Zum Thema Sanktionen ist geplant fürEliminierung, auch in der Vergangenheit. Die Nullung betrifft daher auch die Steuerzeiträume vor dem Inkrafttreten der Regelung „kooperative Compliance.“

Das Ziel ist es “belohnen” Dort Offenlegung gegenüber der Finanzverwaltung mit dem Wegfall von Sanktionen.

Es wird erwartet, dass eine vorherige Kommunikation erfolgen muss innerhalb von 120 Tagen nach Benachrichtigung welches den Eintritt in die kollaborative Erfüllung bescheinigt. Die Regelung gilt auch für Personen, die bereits dem Regime beigetreten sind. In diesem Fall wird die Frist ab dem Datum berechnet Inkrafttreten des Dekrets.

Kollaborative Compliance: Was gibt es Neues im Strafbereich?

Neben dem Sanktionsaspekt ist die Gesetzesverordnung genehmigt in Vorprüfung Es greift auch im strafrechtlichen Bereich ein.

Ausgenommen sind Fälle, in denen Betrug in den jährlichen Erklärungen von festgestellt wird nicht vorhandene passive ElementeDie Bestimmungen gelten nicht für die in den Risikomitteilungen genannten Fälle Strafbestimmungen.

Mit anderen Worten solche Aussagen Sie stellen keine Kriminalnachrichten dar und lösen keine zwingende Strafverfolgung aus.

Damit verbundene Konsequenzen sind daher ausgeschlossen Berufung gegen die Steuerstrafe einlegenwas sich vor allem auf die Reputation von Administratoren und Unternehmen auswirkt.

Das weitere Element soll die Förderung fördernEinhaltung von Ex-ante-Bewertungen die die Beziehung zwischen den Steuerbehörden und dem Steuerzahler stärken und Steuerstreitigkeiten begrenzen.

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