Ein Jahr lang falsche Medikamente für den Patienten, Maxi-Ursache für ATS beim Arzt: „Sie muss 330.000 Euro erstatten“

Ein Jahr lang falsche Medikamente für den Patienten, Maxi-Ursache für ATS beim Arzt: „Sie muss 330.000 Euro erstatten“
Ein Jahr lang falsche Medikamente für den Patienten, Maxi-Ursache für ATS beim Arzt: „Sie muss 330.000 Euro erstatten“

Eine falsche Medizin, vor sechs Jahren verabreicht, die jetzt aber jemanden teuer zu stehen kommt Arzt Von Bergamo. Aufgrund eines falschen Schmerzmittels, das einem Patienten in den Jahren 2018 bis 2019 verabreicht wurde, erhielt ein Allgemeinarzt vom staatlichen Gesundheitsdienst einen Antrag auf Erstattung eines Betrags von mehr als 330.000 Euro. Die Ursache liegt in der „unangemessenen Verschreibung“, da das Medikament, das der Experte dem Patienten damals verabreicht hatte, nicht zugelassen und für andere Pathologien als die des Empfängers registriert ist.

Aber es ist die Ärztin selbst, die die Erstattung für „unangemessen“ hält, die nach dem Bericht die Dokumente anficht und sich an das Regionalverwaltungsgericht (Tar) wendet, das den Antrag vorerst nur mit der Begründung abgelehnt hat, dass die „Entschädigung nicht streng“ sei.

Geschichte

Dies ist eine verworrene Geschichte, deren Ende offenbar nicht in Sicht ist. Alles begann vor sechs Jahren, als ein Junge weiterhin über zeitweilige Schmerzen klagte, sagt Corriere della Sera. Er versucht, eingehendere Besuche durchzuführen, auch außerhalb der Lombardei, aber kein Arzt verschreibt Therapien oder Medikamente, die eine dauerhafte Wirkung haben. Bis er sich an einen Neurochirurgen wendet, der eine Operation ausschließt. Doch um den Schmerz des jungen Mannes zu lindern, verabreicht er ihm schriftlich eine Behandlung mit Schmerzmitteln. Und der Hausarzt verschreibt sie auf Wunsch des Neurochirurgen. Nach langer Zeit geht es dem Jungen besser und er verspürt keine intermittierenden Schmerzen mehr.

Die Ursache

Obwohl das Medikament wirkte, war es tatsächlich nicht für die von der Patientin geschilderten Schmerzen geeignet. Und so unterzeichnete der Generaldirektor von Ats am 27. Januar 2024 auf der Grundlage des Protokolls der Unternehmenskommission für pharmazeutische Angemessenheit (CAAF) von Ats vom 20. Dezember 2023 den Vermerk mit dem Antrag auf Erstattung an den Arzt in Höhe von 332.992 Tausend Euro. Nach der Beschwerde des Spezialisten beim TAR wird vorerst niemand abkassiert.

Logischerweise könnte der Fall aber auch vor den Rechnungshof gelangen. Dies erklärte Ats, der in einer Notiz schrieb: „Für den Fall, dass SV nicht spontan Schadensersatz leistet, wird der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft bei der regionalen Gerichtsbarkeitsabteilung des Rechnungshofs gemeldet, damit.“ Es kann die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehene Verwaltungsverantwortung ausüben. Und nur wenn die Staatsanwaltschaft (Buchhaltung, Anm. d. Red.) beschließt, die Verwaltungshaftungsklage durchzuführen und das entsprechende Urteil mit einer Verurteilung des Arztes endet, wird Ats mit der Einziehung der Beträge fortfahren.“

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