Cosenza, die Kurtaxe für Touristen bleibt für 2024 unverändert – Tarife

COSENZA – Die Kurtaxe gilt in Cosenza seit 2018. Wie in vielen italienischen Gemeinden und Städten, d Touristen, die in der Stadt bleiben, zahlen Sie der Gemeinde eine Steuer. es ist ein Einnahmen bestimmt für Finanzen Interventionen im Bereich Tourismus, Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung lokaler Kultur- und Umweltgüter und damit verbundener lokaler öffentlicher Dienstleistungen. Die Kosten der Kurtaxe variieren von Stadt zu Stadt und hängen von den kommunalen Vorschriften ab. Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 14. März 2011 regelt die Steuer und wer Anspruch darauf hat und variiert je nach Art der Struktur. In einigen großen Städten mit großer touristischer Anziehungskraft, wie etwa Rom oder Florenz, kann die Kurtaxe bis zu 10 Euro pro Person und Tag betragen, wenn Sie in einem 5-Sterne-Hotel übernachten.

Bezüglich der Stadt Cosenzadie letzte Änderung des „Preisliste„geht auf das Jahr 2022 zurück. Für das letzte Jahr, aber auch für dieses, wurde mit Ratsbeschluss beschlossen, dabei zu bleiben Für das Jahr 2024 gelten die Tarife der letzten zwei Jahre „gegeben – wir lesen in der Resolution“ das Fortsetzung des Zustands der Instabilitätund daher die Schwierigkeit, weitere und andere Haushaltsmittel zu finden, um die Finanzierung von Interventionen im Tourismusbereich, einschließlich solcher zur Unterstützung von Beherbergungseinrichtungen, sowie für die Erhaltung, Nutzung und Wiederherstellung lokaler Kultur- und Umweltgüter zu verbessern sowie für die damit verbundenen lokalen öffentlichen Dienstleistungen gemäß den folgenden Angaben.

Kurtaxe: Dies sind die Sätze, die für Touristen im Jahr 2024 gelten

a) Hotels und touristische Hotelresidenzen, Motels, Residenzen, Hoteldörfer, weitläufige Hotels, historische Hotelresidenzen, Kurresidenzen – Schönheitsfarmen und andere touristische Beherbergungseinrichtungen, die Elemente aufweisen, die mit einer oder mehreren der oben aufgeführten Kategorien verknüpft werden können:

Bis zu drei Sterne Superior: 2 Euro pro Person und Tag
4 Sterne und 4 Sterne Superior: 3 Euro pro Person und Tag
5 Sterne und 5 Sterne Superior: 5 Euro pro Person und Tag

Beherbergungsanlagen im Freien (Campingplätze und für temporäres Parken, Roulettes, Wohnmobile, Bungalows usw. ausgestattete Bereiche usw.), als Unternehmen geführte Ferienhäuser und -wohnungen sowie zur kurzfristigen Vermietung bestimmte Immobilien gemäß Artikel 4 das Gesetzesdekret vom 24. April 2017, Nr. 50; Bed & Breakfasts; Herbergen, Pensionen, Bauernhäuser und alle anderen touristischen Beherbergungseinrichtungen, die Elemente aufweisen, die dieser Kategorie zugeordnet werden können, 2 Euro pro Tag. Schließlich wird bei fehlender Klassifizierung einiger der oben genannten Strukturen die Steuer von 1,00 Tag/Euro erhoben.

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