Dauerhafte Anti-Smog-Beschränkungen in Brescia: Wann treten sie in Kraft und für welche Fahrzeuge

Ab dem 1. April ist die dauerhafte Bewegungseinschränkungen für neue Fahrzeugkategorien. Der Stopp, der ganzjährig von 7.30 bis 19.30 Uhr, von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen unter der Woche, gilt, gilt für Methan- oder LPG-Fahrzeuge der Klassen Euro 0 und Euro 1, sowohl solche, die ausschließlich mit Gas betrieben werden, als auch Fahrzeuge mit Bikraftstoffantrieb. -Kraftstoff in den Gemeinden, die zu Band 1 und 2 gehören (die Gemeinde Brescia ist in Band 1 enthalten). Die Maßnahmen werden hinzugefügt zu den bereits vorgesehenenunten zusammengefasst.

Kraftfahrzeuge

Es wird ein Fahrverbot geben gültig von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen unter der Woche, das ganze Jahr über von 7.30 bis 19.30 Uhr und betrifft Fahrzeuge der Klasse Euro 0 Benzin oder Diesel, Euro 1 Benzin oder Diesel, Euro 2 Diesel, Euro 3 Diesel und Euro 4 Diesel, auch wenn sie mit einem Partikelschutz ausgestattet sind (Fap). Es dürfen Fahrzeuge zur Beförderung von Personen mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrer fahren (Kategorie M3 des Stadt-, Überland- und Vororttyps, verwendet für TPL – Local Public Transport). Bis zum 30. September 2024 dürfen Nutzfahrzeuge (Klassen N, N2 und N3) und Busse (Klassen M2 und M3) mit einem wirksamen Partikelfilter (FAP) ausgestattet sein, der Partikelemissionen von 0,0045 oder weniger garantiert. g/km bzw gleich oder kleiner als 0,01 g/km.

Zweitakt-Motorräder und Mopeds

Die Beschränkungen für den Verkehr und die Nutzung von Zweitakt-Kraftfahrzeugen und Mopeds der Klasse Euro 0 gelten das ganze Jahr über von Montag bis Sonntag rund um die Uhr. Zweitakt-Kraftfahrzeuge und Mopeds der Klasse Euro 1 dürfen jedoch ab Montag nicht mehr verkehren bis Freitag, außer an Feiertagen unter der Woche, von 7.30 bis 19.30 Uhr, vom 1. Oktober bis 31. März eines jeden Jahres.

Stadt- und Überlandbusse

Die Beschränkungen für den Verkehr und die Nutzung von Stadt-, Überland- und Vorortbussen der Kategorie M3, die für den öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden, gelten von Montag bis Sonntag, vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres, im gesamten Gebiet der Region. 24 Stunden am Tag, z die Dieselklassen Euro 0 und Dieselklassen Euro 1 und 2. Sie können bis zum 30. September 2024 im Umlauf sein nur Nutzfahrzeuge (Kategorien N, N2 und N3) und Busse (Kategorien M2 und M3), die mit einem wirksamen Partikelfilter (FAP) ausgestattet sind, der Partikelemissionen von höchstens 0,0045 g/km oder höchstens 0,01 g/km gewährleisten kann. km.

Kilometerbegrenzung bei Einzug

Als Alternative zu den permanenten zeitlichen Beschränkungen der Zeit- und Tagesfenster gibt es die Einfahrkilometerbegrenzung für den Verkehr umweltschädlicher Fahrzeuge, die durch das überwacht wird Kilometerzählung. Das Erreichen des Schwellenwerts bestimmt, dass die Nutzung des Fahrzeugs zu keinem Zeitpunkt und an jedem Tag möglich ist.

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