Er greift einen 27-Jährigen mehrmals an, als Willy einen 31-Jährigen

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Er greift einen 27-Jährigen mehrmals an, als Willy einen 31-Jährigen. „Im Rahmen der ständigen präventiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Phänomens gewalttätiges Verhalten und Mobbing an öffentlichen Orten – lesen wir in einer Notiz – hat der Polizeikommissar von Viterbo nach einer Untersuchung durch staatliche Polizeibeamte der Kriminalitätsbekämpfungspolizei eine Untersuchung durchgeführt Die Abteilung des Polizeipräsidiums hat eine Bestimmung erlassen, die den Zugang zu öffentlichen Plätzen oder Plätzen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, und zu öffentlichen Einrichtungen verbietet, Daspo Willy, gegen einen 31-jährigen Italiener, der für wiederholte Angriffe auf einen 27-Jährigen verantwortlich gemacht wird -Jahr alt”.

Er greift einen 27-Jährigen mehrfach an

„Der Mann – erklären sie von der Polizeistation –, der mehrere Präzedenzfälle für Verbrechen gegen die Person und im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln vorweisen kann und für die Sicherheit in einem Stadtrestaurant verantwortlich ist, schlug ihm nach einem Streit mit einem Kunden ins Gesicht. Damit nicht zufrieden, verfolgte der Angreifer am Ende der Arbeitstätigkeit das Opfer vor einem nahegelegenen Geschäft und schlug ihn erneut von hinten, wodurch er zu Boden fiel, was zu einem Kopftrauma und Verletzungen führte, die mit einer Strafe von sechs Tagen als heilbar angesehen wurden Prognose. Nach dem Vorfall wurde der 31-Jährige wegen Körperverletzung angezeigt.

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Daspo Willy für einen 31-Jährigen

„In der Annahme, dass das kriminelle Verhalten des Mannes zu einer konkreten und aktuellen Gefahr für die öffentliche Sicherheit führen könnte“, heißt es in der Mitteilung weiter, wurde eine Anordnung des Polizeikommissars erlassen, die ihn dazu zwingt, sich zwei Jahre lang von öffentlichen Plätzen und öffentlichen Unterhaltungsmöglichkeiten in der Gemeinde fernzuhalten. von Viterbo von 20.00 bis 06.00 Uhr sowie in deren Nähe zu parken.

Die Nichteinhaltung der Präventionsmaßnahme ist strafbar gemäß Gesetz Nr. 173 von 2020, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren und einer Geldstrafe von achttausend bis zwanzigtausend Euro.

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