Neue Regeln für Apothekendienstleistungen, Rat schlägt Änderung des Gesetzes von 2000 vor

Neue Regeln für Apothekendienstleistungen, Rat schlägt Änderung des Gesetzes von 2000 vor
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Das Regierungspräsidium schlägt eine Neuregelung für in Apotheken erbrachte Dienstleistungen vor, die sich von der Zubereitung und dem Verkauf von Arzneimitteln unterscheiden. Bereits im Jahr 2000 hatte die Toskana Hinweise zur Durchführung von Selbstanalysen aus Kapillarblut in Apotheken gegeben. Doch in über zwanzig Jahren hat sich die Technologie weiterentwickelt, die Analysen, die mit nicht sperrigen Instrumenten durchgeführt werden können, sind gewachsen, die Pandemie ist mit Impfstoffen und Abstrichtupfern angekommen. Im Laufe der Zeit wurden weitere Bestimmungen hinzugefügt, und in dem entstandenen Regulierungsgewirr zwischen nationaler und regionaler Ebene beabsichtigt der Rat nun, durch eine Änderung des Regionalgesetzes von 2000, Nr. 1, für Ordnung zu sorgen. 16.

Der ausschließliche Verweis auf Selbstdiagnosetests entfällt. Es wird erläutert, dass die zusätzlichen Tätigkeiten in separaten Räumen innerhalb der Apotheken, aber auch in Außenräumen durchgeführt werden können – sofern diese Räume nicht auch für den Verkauf von Arzneimitteln und Produkten genutzt werden – oder bei Apotheken, die dies nicht tun über geeignete und abgetrennte Räume verfügen, können sie innerhalb der für den Verkauf genutzten Räumlichkeiten, jedoch während der Schließzeiten, durchgeführt werden. Allerdings ist es außer in Ausnahmefällen nicht möglich, Pavillons oder vorgefertigte Strukturen zu verwenden, wie sie beispielsweise während der Covid-19-Pandemie aufgrund der außergewöhnlichen Umstände des Augenblicks genehmigt wurden. Die neuen Bestimmungen führen auch umgehend die Pflichten des Apothekers auf, beginnend mit der Wahrung der Vertraulichkeit der Benutzer.

Die Änderung des Regionalgesetzes aus dem Jahr 2000 wurde nach einer Diskussion mit den Gewerkschaftsorganisationen und den örtlichen Gesundheitsbehörden eingeleitet. Der vom Ministerium für das Recht auf Gesundheit vorgelegte Gesetzentwurf wird nun vom Regionalrat geprüft.

NOTIZ. Die Pressemitteilung wurde in unpersönlicher Form im Einklang mit den Gleichbehandlungsbestimmungen verfasst, die mit der Einberufung der Wahlkundgebungen für die Europa- und Verwaltungswahlen am 8. und 9. Juni 2024 verabschiedet wurden.

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