Am 16. Juni wird der ausländische Gemeinderat gewählt – Itacanotizie.it

Die Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats von Mazara del Vallo findet am Sonntag, 16. Juni, statt.

In der Stadt des Satyr sieht die Gemeindesatzung seit einigen Jahren die Beteiligung eines von der ansässigen Nicht-EU-Gemeinschaft gewählten Vertreters in beratender Funktion vor, mit dem Ziel, die vollständige Integration zwischen den Einwanderergemeinschaften und den Bürgern sicherzustellen. Die Wahlen sind traditionell für den Sonntag nach den Kommunalwahlen angesetzt (die tatsächlich am 8. und 9. Juni stattfinden werden, zeitgleich mit den Europawahlen).

Der erste ausländische stellvertretende Gemeinderat der Stadt Mazara del Vallo war Mohamed Soufien Zitoun. Anschließend war im Rat 2014-2019 Professor Mohamed Alì Soualmia an der Reihe. In den letzten fünf Jahren wurde trotz der regelmäßigen Einberufung von Wahlkundgebungen keine Kandidatur innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht. Daher verfügte der Stadtrat von Mazara del Vallo in der Ratsperiode 2019–2024 über keinen ausländischen Stadtrat, der die nicht in der EU ansässige Gemeinschaft vertrat.

Die Änderung der Verordnung sieht Folgendes vor: „Für den Fall, dass die Wahl des stellvertretenden Stadtrats aufgrund des Fehlens von Kandidaten nicht durchgeführt wird, wird die Gemeindeverwaltung spätestens 12 Monate nach dem Datum der Wahl des Gemeinderats fortfahren.“ , eine Neuwahl auszurufen.

Ausländische Staatsbürger, die nicht der Europäischen Union angehören und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, sind für das Amt des stellvertretenden Außenministers berechtigt: Volljährigkeit gemäß italienischem Recht; eingetragener Wohnsitz und ununterbrochen seit mindestens 4 (vier) Jahren im Gebiet der Gemeinde Mazara del Vallo; weder in Italien noch im Ausland strafrechtlich verurteilt worden sein, was durch eine Selbstauskunft zu bescheinigen ist; reguläre Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte; ausreichende Kenntnisse der italienischen Sprache.

Nominierungen müssen zwischen dem 30. und 25. Tag vor der Wahl im Gemeindesekretariat eingereicht werden (mit Unterschriften von mindestens 75 Wählern).

Wähler sind ausländische Staatsbürger, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, und keine italienischen Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Wahl nach italienischem Recht die Volljährigkeit erreicht haben und seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in Mazara del Vallo haben.

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