Es ist die dritte Regionalwahl im Jahr 2024. Nach Sardinien und den Abruzzen ist die Basilikata an der Reihe. Wir stimmen für die Erneuerung des Regionalpräsidenten und des Regionalrats. Mehr als eine halbe Million Wähler waren beteiligt (567.959, um genau zu sein) und drei Kandidaten waren im Rennen: der scheidende Vito Bardiunterstützt von der breiteren Mitte-Rechts-Partei, Piero Marreseunterstützt von Mitte-Links im Gelb-Rot-Format, z Eustachio-Wahnsinn von Volt. Die Wahllokale sind am Sonntag, 21. April, von 7.00 bis 23.00 Uhr und am Montag, 22. April, von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
BASILICATA-WAHLEN – ERGEBNISSE – REGIONALE ZUSAMMENFASSUNG
Wie man abstimmt
Ebenso wie in den Abruzzen und im Gegensatz zu Sardinien ist in der Basilikata eine getrennte Abstimmung nicht gestattet. Das bedeutet, dass der Wähler nicht für einen Kandidaten stimmen kann, der nicht zu der Liste gehört, für die er seine Präferenz zum Ausdruck bringt, und umgekehrt. Sie können also auf drei Arten abstimmen: durch Setzen eines Stimmzettels oder durch Streichen sowohl der Liste als auch des Kandidaten, sofern dieser derselben Partei angehört. Der Wähler kann eine oder höchstens zwei Präferenzstimmen abgeben, sofern die Gleichstellung der Geschlechter respektiert wird, andernfalls wird der Stimmzettel annulliert.
Das Wahlrecht
Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, gewinnt. Der Regionalrat besteht aus 21 Sitzen, von denen einer von Rechts wegen dem gewählten Gouverneur zugeteilt wird. Die verbleibenden 20 Sitze werden auf der Grundlage der Ergebnisse der Listen in den beiden Wahlkreisen Potenza und Matera vergeben. Der erste (größte) hat Anspruch auf 13 Sitze, der zweite auf 7. Es gibt einen Mehrheitsbonus von 50 bis 60 Prozent der Sitze, basierend auf dem Ergebnis des siegreichen Gouverneurs. Darüber hinaus ist für die Alleinlisten eine Schwelle von 3 Prozent vorgesehen. Für Listen, die in einer Koalition vertreten sind, die mindestens 8 Prozent der Stimmen erhält, wird die Schwelle auf Null zurückgesetzt. Andernfalls (Nichterreichen von 8 Prozent) muss die Gesamtliste mindestens 4 Prozent erreichen.
Abstimmungsunterlagen
Um wählen zu können, müssen Wähler mit ihrem Wählerausweis und ihrem Personalausweis in ihrem Wahllokal erscheinen. Darunter versteht man den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Lichtbild, das von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellt wurde, auch wenn es abgelaufen ist (nicht mehr als drei Jahre zurückliegt). Alternativ ist auch ein von der Nationalen Union der beurlaubten Offiziere Italiens ausgestellter Personalausweis zulässig, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen und von einem Militärkommando validiert ist, oder ein von einem Berufsverband ausgestellter Personalausweis, der ebenfalls über ein Lichtbild verfügen muss.
Erneuerung des Wahlausweises
Der Wählerausweis kann wegen Platzmangels auf Antrag des betreffenden Wählers im Wahlamt der Wohnsitzgemeinde verlängert werden. Um eine Häufung von Fragen an den Wahltagen oder in deren Umgebung zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig bei der jeweiligen Stelle vorzugehen. In jedem Fall bleibt das Wahlbüro an den beiden Tagen vor dem Wahltermin und an den Wahltagen während der gesamten Dauer des Wahlbetriebs von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet: am Sonntag, 21. April, von 7.00 bis 23.00 Uhr und ab 7.00 Uhr bis 15 Uhr am Montag, 22. April.