Agrigento, Berufung eines Agrarunternehmens stattgegeben. Inail muss Mittel bereitstellen

Agrigento, Berufung eines Agrarunternehmens stattgegeben. Inail muss Mittel bereitstellen
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Von Italpress

20.04.2024 – 14.03 Uhr


AGRIGENTO (ITALPRESS) – Das regionale Verwaltungsgericht von Palermo hat der Berufung eines landwirtschaftlichen Unternehmers stattgegeben, der aufgrund eines Fehlers beim Ausfüllen des Antrags von der Inail-Finanzierung ausgeschlossen worden war. Im März 2021 hatte Inail ein Verfahren zur Gewährung von Finanzierungen für landwirtschaftliche Betriebe für den Kauf neuer Maschinen und Geräte mit innovativen Lösungen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen eingeleitet. Die Finanzierung war in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben für Junglandwirte (auch in Unternehmensform organisiert) und 40 % für Kleinst- und Kleinunternehmen im Allgemeinen vorgesehen. PG, ein 28-Jähriger aus Naro (Agrigento), gesetzlicher Vertreter des Familienbetriebs, hatte an der Ausschreibung teilgenommen und um Zulassung gebeten, mit einem Antrag auf Finanzierung in Höhe von 50 %. Im August 2021 hatte Inail die Finanzierung genehmigt, im Januar 2022 jedoch die Kürzung von 50 auf 40 % mitgeteilt – „da man nicht sagen kann, dass das Unternehmen von Herrn PG in die Kategorie der Unternehmen fällt, die zur Achse „Junglandwirte“ gehören.“ „wobei das Stammkapital überwiegend von Personen eingezahlt werden muss, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“

Durch einen bloßen Fehler wurde der Kreditantrag über die Kreditlinie für Junglandwirte gestellt, während die Qualifikation nur auf den PG (alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens) und nicht auf die Person, die die Unternehmensanteile hielt (über 2 Jahre alt), bezogen werden konnte 40 Jahre). Die Angelegenheit schien wie folgt abgeschlossen zu sein: Das Institut hatte den Antrag korrekt neu klassifiziert und PG hatte die Neumodulation akzeptiert und wartete auf die Auszahlung des Beitrags in Höhe von 40 % der Kosten. Dies geschah jedoch nicht. Nur einen Monat später verteidigte INAIL die bisherigen Bestimmungen und schloss das Unternehmen von PG von der Finanzierung aus, da es seiner Meinung nach nicht die Voraussetzungen für die Teilnahme am Finanzierungsverfahren erfüllte. Daher hatte PG, vertreten und verteidigt durch die Anwälte Girolamo Rubino und Giuseppe Gatto, im April 2022 beim regionalen Verwaltungsgericht von Palermo Berufung eingelegt und die Aufhebung der Ausschlussbestimmung beantragt und deren Unrechtmäßigkeit in mehrfacher Hinsicht hervorgehoben. Insbesondere, so die Anwälte Rubino und Gatto, „könnte der von Herrn PG begangene Zusammenstellungsfehler im Rahmen der von INAIL durchgeführten Überprüfung der Anträge durchaus behoben werden. Dies liegt daran, dass die beiden Finanzierungslinien ( 50 % und 40 %) waren Teil eines einzigen Finanzierungsverfahrens, bei dem die Qualifikation eines Junglandwirtes nur die Höhe der Finanzierung und nicht die Zulässigkeit der Anträge hätte beeinflussen können.“ In der Anhörung vom 6. März akzeptierte das regionale Verwaltungsgericht von Palermo die Verteidigungsargumente der Anwälte und akzeptierte die Berufung von PG mit der Begründung, die Ausschlussmaßnahme sei „insofern unverhältnismäßig, als der Antrag nicht einfach „neu eingestuft“, sondern fälschlicherweise vorgebracht wurde“. Als „Junglandwirt“ ist die Finanzierung einer Person, die über alle Voraussetzungen verfügt, um darauf zugreifen zu können, völlig ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde INAIL daher dazu verurteilt, die Maßnahme zu ergreifen, um das Unternehmen zur Finanzierung zuzulassen – Foto: Agenzia Fotogramma – (ITALPRESS). sat/com 20.04.24 14:03 .

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20.04.2024 – 14.03 Uhr

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