Katastrophenschutzplan der Gemeinde Andria: erstes Schulungstreffen

Die örtliche Polizei von Andria hat heute Nachmittag in ihrem Hauptquartier in der Via Tiziano 3 ein Schulungstreffen organisiert, an dem der örtliche Polizeikommandant Dr. Oberst Francesco Capogna und DIMA Dr. Gianmaria Ermanni, bezüglich der Vorlage des Katastrophenschutzplans der Gemeinde Andria, der mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 100 vom 12. Dezember 2023.

Dieses Treffen richtet sich an die Zivilschutzverbände: Naturalista Federiciana Verde ODV, Italienisches Rotes Kreuz, Freiwilligeneinheit der Stadt Andria, Confraternita Misericordia von Andria, Laboratorio Verde Fareambiente von Andria ODV, um die Verbände über die Veranstaltung zu informieren und zu schulen von Naturkatastrophen und Notsituationen.

Der kommunale Katastrophenschutzplan ist der von der Gemeinde erstellte Plan zur angemessenen Bewältigung eines in ihrem Gebiet vermuteten Notfalls auf der Grundlage regionaler Richtlinien, wie im Gesetzesdekret festgelegt. 112/1998 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen gemäß Gesetzesdekret Nr. 1 vom 2. Januar 2018 und der Richtlinie des Ratsvorsitzes vom 30. April 2021 – Leitlinien für die Erstellung von Katastrophenschutzplänen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 160 vom 6. Juli 2021. Es berücksichtigt die verschiedenen Risikoszenarien, die in den Prognose- und Präventionsprogrammen der regionalen und provinziellen Programme und Pläne berücksichtigt werden. Der Plan ermöglicht es uns, die Risikoszenarien zu kennen und zu definieren, die auf der Verwundbarkeit der betroffenen territorialen und anthropischen Teile (Gebiete, betroffene Bevölkerung, zerstörbare Strukturen usw.) basieren. Der Plan besteht aus der Beschreibung aller koordinierten Aktivitäten und aller Verfahren, die zur Bewältigung eines erwarteten katastrophalen Ereignisses ergriffen werden müssen, um den wirksamen und sofortigen Einsatz der verfügbaren und notwendigen Ressourcen zur Bewältigung des Notfalls und zur Rückkehr zur Normalität zu gewährleisten Lebensbedingungen. Der Plan ist das operative Instrument zur rationalen, zeitnahen und wirksamen Organisation von Reaktionen im Falle eines kommunalen Notfalls.

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