Sportrichter, eine Stoppsitzung für Mister Gorgone (Lucchese) und Maiuri (Sorrento)

Bezüglich der Spiele des 37. Spieltags fasste der Sportrichter folgende Beschlüsse hinsichtlich der Betreuer und Betreuer:

AUSGESCHLOSSENE MANAGER

Verbot, jegliche Tätigkeit innerhalb der FIGC auszuüben, Bundesämter zu bekleiden und das Unternehmen innerhalb des Bundesrahmens bis zum 30. April 2024 zu vertreten, und eine Geldstrafe von 500,00 €

DIBIASE FRANCESCO (AUDACE CERIGNOLA)
dafür, dass er sich am Ende des Spiels gegenüber einigen gegnerischen Spielern aggressiv, bedrohlich und beleidigend verhalten hat, was mit diesem Verhalten zu einer Atmosphäre der Spannung geführt hat und dank des Eingreifens der öffentlichen Gewalt beseitigt wurde.
Die Aufrechterhaltung der Sanktion in Anwendung der Artikel galt als fortgesetzt. 4, 13, Absatz 2, und 36, Absatz 2, Buchstabe. a), CGS, bewertete die allgemeinen Verhaltensweisen (zusätzliche Bank, IV-offizieller Bericht, Bundesverfahrensbericht, RCC).

Ausgewiesene Trainer

DISQUALIFIZIERUNG FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN WETTBEWERB UND 500,00 € Bußgeld

GORGONE GIORGIO (LUCCHIA)
A) weil er sich in der 32. Minute der zweiten Halbzeit dem Schiedsrichter gegenüber respektlos und beleidigend verhalten hat, indem er absichtlich die technische Zone verlassen und respektlose Phrasen ihm gegenüber geäußert hat, um seine Handlungen anzufechten;
B) dafür, dass er dieses respektlose Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter Quaterna wiederholt hat, weil er nach Bekanntgabe der Ausweisungsverfügung auf dem Weg zu den Umkleidekabinen beleidigende und respektlose Sätze gegenüber dem Schiedsrichter Quaterna von sich gegeben hat.
Die Aufrechterhaltung der Sanktion wird in Anwendung der Artikel 13 Absatz 2 und 36 Absatz 1 Buchstabe in Betracht gezogen. a), CGS, nach Bewertung der allgemeinen Verhaltensweisen (r. Schiedsassistent Nr. 1, r. IV-Beamter, r. Bundesproc., rcc).

PATUZZI FABIO (LUMEZZANE)
dafür, dass er sich in der 37. Minute der zweiten Halbzeit gegenüber Schiedsrichter Quaterna respektlos verhalten hatte, als er von der Zusatzbank aufstand und den technischen Bereich mit gestikulierenden Gesten verließ, um mit ihren Handlungen nicht einverstanden zu sein.
Messung der Sanktion bei Anwendung der Artikel. 13, Absatz 2, und 36, Absatz 1, Buchstabe. a), CGS, bewertete die allgemeinen Verhaltensweisen (zusätzliche Bank, r. Schiedsrichterassistent Nr. 1).

LEVACOVICH FABIO (RECANATESE)
dafür, dass er sich in der 33. Minute der ersten Halbzeit gegenüber dem Schiedsrichter respektlos verhalten hatte, als er wiederholt protestierte, mit seiner Entscheidung nicht einverstanden zu sein.
Bemessung der Sanktion in Anwendung der Artikel 13 Absatz 2 und 36 Absatz 1 Buchstabe. a), CGS, bewertete die allgemeinen Verhaltensweisen (zusätzliche Bank, vierter Offizier r.).

DISQUALIFIKATION FÜR EIN TATSÄCHLICHES SPIEL WEGEN DOPPELTER VERWARNUNG
MAIURI VINCENZO (SORRENTO)

SPORTTRAINER AUSGESCHLOSSEN

DISQUALIFIZIERUNG FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN WETTBEWERB UND 500,00 € Bußgeld
LISCETTI DUARTE JUAN PABLO (LUMEZZANE)
dafür, dass er sich in der 37. Minute der zweiten Halbzeit gegenüber Schiedsrichter Quaterna respektlos verhalten hatte, als er von der Zusatzbank aufstand und den technischen Bereich mit gestikulierenden Gesten verließ, um mit ihren Handlungen nicht einverstanden zu sein.
Messung der Sanktion bei Anwendung der Artikel. 13, Absatz 2, und 36, Absatz 1, Buchstabe. a), CGS, bewertete die allgemeinen Verhaltensweisen (zusätzliche Bank, r. Schiedsrichterassistent Nr. 1).

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