Cosenza, die Regeln des Skateparks im Wellness Park wurden genehmigt

Cosenza, die Regeln des Skateparks im Wellness Park wurden genehmigt
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COSENZA – Die Umweltkommission der Gemeinde Cosenza unter Vorsitz des Stadtrats Massimiliano D’Antonio hat einstimmig die Skatepark-Verordnung verabschiedet, die die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten der Sport- und Freizeiteinrichtungen im Park des Wohlbefindens regelt. Die Verordnung war bereits am 17. April vom Rat des Palazzo dei Bruzi angenommen worden und hat nun die Prüfung der Umweltkommission bestanden und wartet auf die endgültige Genehmigung durch den Stadtrat.
Der Präsident der Kommission äußerte seine Zufriedenheit Massimiliano D’Antonio.

„Wir schließen das Genehmigungsverfahren für den Skatepark Cosenza ab und werden es bald der Stadtverwaltung zur Kenntnis bringen, wonach es endgültig in Kraft treten wird“, erklärte D’Antonio. Es handelt sich um eine wichtige Struktur zur Förderung sportlicher Freizeitaktivitäten, deren Ziel vor allem die Förderung der Sozialisierung ist. Es ist klar, dass es notwendig ist, das öffentliche Bewusstsein für seine korrekte Verwendung und für die Notwendigkeit zu schärfen, ein System von besonderem Interesse zu respektieren, das vor allen Formen von Vandalismus geschützt und geschützt werden muss. Aus diesem Grund – betonte Präsident D’Antonio – ist es wichtig, dass alle Nutzer daran erinnert werden, einen starken Bürgersinn in die Tat umzusetzen, und die Verordnung geht genau in diese Richtung, indem sie abschreckend wirkt.“
Sogar der Berater Francesco Alimena, Fraktionsvorsitzender der Demokratischen Partei im Stadtrat, anwesend bei der Arbeit der Kommission, in der die Verordnung verabschiedet wurde, lobt das erzielte Ergebnis. „Wir haben uns aktiv beteiligt FISR (Italienischer Rollsportverband), über seinen regionalen Ansprechpartner Gianluca Gargano und die Regionalpräsidentin Marisa Lanucara, um deren Hinweise auch zur Gestaltung des Systems einzuholen. Ein Design, das nicht nur die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ermöglicht, sondern auch eine perfekte Integration in den Wellnesspark mit den Rad- und Fußgängerwegen ermöglicht.

Dank des Endergebnisses – betonte Alimena – wird der Skatepark Cosenza für die Ausrichtung von Wettbewerben auf regionaler Ebene zugelassen. Wir freuen uns, dass wir als Verwaltung unseren Beitrag geleistet haben, um es im Panorama des Südens einzigartig zu machen. Unser besonderer Dank gilt auch dem Anwalt. Nicola Bosaleidenschaftlicher Rollsportler, der seinen professionellen Beitrag zur Ausarbeitung des Verordnungstextes geleistet hat.

Die von der Kommission genehmigte Verordnung sieht vor, dass die Struktur jeden Tag im Jahr von 8.00 bis 23.00 Uhr zugänglich sein wird. Nutzungsbeschränkungen können für Wartungsarbeiten oder anlässlich von der Gemeinde organisierter und/oder genehmigter Veranstaltungen festgelegt werden. Der Zugang und die Nutzung sind kostenlos und nur Personen (Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen) gestattet, die über ein Skateboard oder Rollerblade verfügen. Aus Sicherheitsgründen ist es Personen, die nicht an der Aktivität beteiligt sind, nicht gestattet, sich innerhalb der Struktur aufzuhalten. Der Zugriff erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung bzw. bei Minderjährigen auf die eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Insbesondere, Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung und Aufsicht eines Erwachsenen Zutritt. In der Verordnung heißt es außerdem, dass die Gemeinde Cosenza nicht für Unfälle und/oder Verletzungen verantwortlich ist, die durch die Nutzung des Bauwerks verursacht werden, noch für Diebstähle und/oder Unfälle, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung desselben verursacht werden. Schäden am System, die durch falsches, fahrlässiges und/oder böswilliges Verhalten verursacht werden, gehen vollständig zu Lasten des Autors. Alle Benutzer müssen die Anlage sauber und ordentlich halten. Darüber hinaus enthält die Verordnung weitere Pflichten zur Unfallverhütung und eine Reihe von Verboten, etwa den Zutritt bei Regen, Schnee oder Eis oder den Verzehr von Speisen und Getränken. Verstöße gegen die Regeln und Bestimmungen der Verordnung werden neben der sofortigen Entfernung aus der Einrichtung auch mit Bußgeldern in Höhe von 25,00 bis 500,00 Euro geahndet, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind..

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