Monumentaler Friedhof von Como, Mitteilung über den Ablauf von 313 Friedhofskonzessionen für Familiengräber

Monumentaler Friedhof von Como, Mitteilung über den Ablauf von 313 Friedhofskonzessionen für Familiengräber
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Es wird im Schwarzen Brett der Gemeinde Como veröffentlicht. bis 26. Juni 2024die Bekanntmachung von Ablauf der Friedhofskonzessionen für Familiengräber (Gräber) auf dem Monumentalfriedhof.
DER Familienmitglieder oder diejenigen, die dazu berechtigt sind dürfen:
– die Verlängerung der Konzession beantragen;
– die Sammlung der sterblichen Knochenreste zur Überführung in spezielle Metallboxen (für den Fall, dass die sterblichen Überreste zu Knochen geworden sind) für die anschließende Unterbringung in einem anderen Kolumbarium/Beinhaus (vorbehaltlich der Beantragung einer neuen Friedhofskonzession) oder in einer anderen Bestattung beantragen (mit bereits vorhandener Friedhofskonzession für die Familie);
– die Einäscherung der sterblichen Überreste veranlassen (sofern alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind) und die anschließende Unterbringung in einem Kolumbarium/Beinhaus/Zinerarium (vorbehaltlich der Beantragung einer neuen Friedhofskonzession) oder in einer anderen Bestattung (mit bereits bestehender Friedhofskonzession). die Familie ). Alternativ können Familienangehörige im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen das Sorgerecht oder die Verstreuung der Asche beantragen;
– Sie verzichten ausdrücklich auf die Entscheidung über den Bestimmungsort der Sterblichen und ermächtigen die Gemeinde, für deren Unterbringung im Beinhaus zu sorgen (vorbehaltlich einer vorübergehenden Lagerung für den vorgesehenen Zeitraum) oder die Einäscherung zu planen.

Dort fehlende Formalisierung Willenserklärung der Familienangehörigen über den Verbleib der sterblichen Überreste ihres Verstorbenen (sog. Desinteresse) innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Aushanganbringung auf dem Friedhof und der Veröffentlichung an der Anschlagtafel Zustimmung zur Behandlung, die auf dem allgemeinen Weg der Gemeinde erfolgt, einschließlich der Einäscherung.

Auch Familienangehörige oder Angehörige sind eingeladen, ihre Meinung zu äußern für alle anderen Verstorbenen deren Überreste vorhanden sind in den Familiengräbern. Die Gemeindeverwaltung kann nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen ab dem Datum des Aushangs auf dem Friedhof und der Veröffentlichung an der Anschlagtafel, sofern keine Weisungen eingehen, auch ohne weitere Ankündigung von Amts wegen tätig werden.
Wie oben erwähnt, bei Nichtverfügbarkeit von Familienangehörigen oder mangelndem InteresseNach Ablauf der Veröffentlichungsfrist der Bekanntmachung kann die Gemeinde anschließend auch ohne weitere Ankündigung:
– Planen Sie die offizielle Exhumierung mit der Sammlung der Knochenreste im gemeinsamen Beinhaus (vorbehaltlich einer provisorischen Lagerung für mindestens 6 Monate);
– im Falle einer Nichtmineralisierung die Exhumierungs- und Rehumierungsaktivitäten der nicht verwesten Überreste in einem speziellen Bereich des Camerlata-Friedhofs für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer planen, um eine zweite Bestattungsrunde zu gewährleisten.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann die Gemeinde auch die Einäscherung der sterblichen Überreste in Betracht ziehen, unabhängig davon, ob diese nicht verwest sind oder zu Knochenresten geworden sind, vorbehaltlich des Abschlusses der Genehmigungsverfahren.

Für Informationen zu Friedhofskonzessionen: 031 252222 von Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr
Um den Wunsch nach Verlängerung oder Verzicht auszudrücken: 031 252082 – 031 252487 von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
Alternativ zur Information: https://segnala.comune.como.it

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Como: https://www.comune.como.it/it/servizi/cimiteri-e-funerali/sepolture/concessioni-cimiterali-scadute/index.html

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