14 Verdächtige, Beschlagnahme von 1,5 Millionen

Die Sonderwährungspolizeieinheit der Finanzpolizeizusammen mit den Soldaten des Provinzkommandos von Salerno, Neapel und Terni, haben eine „Anordnung zur Anwendung persönlicher und tatsächlicher Vorsichtsmaßnahmen“ umgesetzt – herausgegeben von GIP von Salerno auf Antrag der Staatsanwaltschaft von Salerno – dagegen Vierzehn werden untersuchternsthaft verdächtigt in verschiedenen Funktionen wegen der Straftaten betrügerischer Insolvenz, Geldwäsche und Selbstwäsche, mit denen die Hausarrest gegen zwei Verdächtige, von denen einer auf iberischem Gebiet wohnt, sowie die Beschlagnahme eines Gesamtwert von über 1,5 Millionen Euro.

Nach der anklagenden Rekonstruktion, teilte der Ermittlungsrichter derzeit mit, teilte das Unternehmen mit BUSHOP Srlbundesweit tätig für den Online-Verkauf von IT-Produkten, hätte das Unternehmen beantragt NEXI, N. 3.319 Stornierungsanträge von Kunden wegen Nichtlieferung der oben genannten zuvor verkauften Waren im Gesamtwert von 883.462,01 €.

NEXI hatte die angegebenen Beträge den Kreditkarten der Kunden, die die Einkäufe getätigt hatten, gutgeschrieben und eine Rückerstattung beantragt, ohne diese aufgrund der finanziellen Unzulänglichkeit von BUSHOP zu erhalten. Nach der anklagenden Hypothese hätte dieses letzte Unternehmen darüber hinaus ohne triftige wirtschaftliche Gründe über die von Kunden erhaltenen Beträge durch mehrfache Überweisungen an andere Subjekte (Empfänger der eigentlichen Sicherungsmaßnahme) verfügt oder diese Beträge zur Gründung neuer juristischer Personen verwendet wiederum sollten die Begehung der genannten Straftaten wiederholt werden.

Angesichts der Insolvenz von BUSHOP beantragte und erhielt die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Liquidation beim Gericht, deren Ergebnis die Hypothese war, dass es sich um eine betrügerische Urkunden-, Vermögens- und unangemessene Insolvenz handelte, und unter der Annahme, dass De-jure- und De-facto-Verwalter anwesend waren die im Einvernehmen untereinander und unter Inanspruchnahme der Arbeit eines Wirtschaftsprüfers in böswilliger Absicht den Konkurs des Unternehmens herbeigeführt und das Vermögen des Unternehmens umgeleitet und so den Gläubigern Schaden zugefügt hätten.

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