Avellino, 24 Jahre alt, wegen Drogenbesitzes verhaftet

Mitarbeiter der Staatspolizei nahmen einen 24-jährigen ausländischen Staatsbürger fest, der im Besitz einer Betäubungsmittelsubstanz gefunden wurde.

Insbesondere während einer außergewöhnlichen Kontrollaktivität des Territoriums, die auch darauf abzielte, die Anwesenheit irregulärer Bürger im Territorium zu überwachen, überraschten die Polizisten des Polizeipräsidiums von Avellino zwei Nicht-EU-Bürger auf der Piazza Kennedy, von denen einer die Absicht hatte, einige davon abzugeben Verpackungen gegen eine Geldsumme.

Während der Kontrolle versuchte eine der Probanden, sich eines Beutels zu entledigen. Dieser Umstand wurde von den Beamten bemerkt, die sich sofort daran machten, ihn zurückzuholen und festzustellen, dass es sich möglicherweise um ein Betäubungsmittel handeln könnte. Dies machte eine persönliche Durchsuchung erforderlich, bei der etwa 45 Gramm Betäubungsmittel, bereits in Dosen verteilt, sowie üblicherweise zum Schneiden verwendete Werkzeuge und ein Geldbetrag gefunden wurden, der vermutlich aus dem Erlös stammte die illegale Aktivität. Nachfolgende Untersuchungen mithilfe von „Narcotests“, die im Labor der Wissenschaftlichen Polizei durchgeführt wurden, bestätigten das positive Ergebnis des Cannabistests.

In Anbetracht der Menge des gefundenen Betäubungsmittels, der Aufteilung in Dosen und der Verpackungstätigkeit sowie der Art und Weise und der Umstände der Maßnahme handelte es sich um Elemente, die es ermöglichten, auf die Bestimmung der gefundenen Betäubungsmittel an Dritte, d. h. Nicht-EU-Staaten, zu schließen Der angehaltene Bürger wurde für verhaftet erklärt.

Nach den Erkenntnissen ordnete die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des 24-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe an, die der Justizbehörde zur Verfügung steht.

Für den Käufer wurde jedoch der entsprechende Verwaltungsstreit weitergeführt.

Während des Gottesdienstes wurden die Positionen von weiteren zehn Nicht-EU-Bürgern überprüft, bei denen festgestellt wurde, dass sie den Genehmigungen für ihren Aufenthalt im Staatsgebiet entsprachen.

Die Anklage ist derzeit vorläufig und die Schuld der festgenommenen Person wird erst nach Abschluss des Prozesses geklärt.

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