Musik- und Alkoholverbote in Marsala

Die Gemeinde Marsala versucht mit einer Gewerkschaftsverordnung, die den Verkauf, die Verabreichung und den Konsum von alkoholischen und Spirituosen regelt, Ordnung in das „Nachtleben“ während der Feiertage vom 25. April und 1. Mai zu bringen.

Im gesamten Gemeindegebiet ist vom 25. bis 30. April und 1. Mai der Konsum von alkoholischen Getränken und Spirituosen an öffentlichen Orten, auch aus Automaten, verboten. Das Verbot betrifft sowohl Getränke, die in fester Form als auch auf Reisen konsumiert werden.

Die Verordnung regelt auch die Verbreitung von Musik, sowohl live als auch reproduziert, innerhalb und außerhalb öffentlicher Einrichtungen. Unter Wahrung des öffentlichen Friedens und des Rechts der Bewohner auf Nachtruhe darf in der Zeitspanne zwischen 10 und 1 Uhr des Folgetages Musik gespielt werden.

In Gebieten, die besonderen Umweltschutzbestimmungen unterliegen (z. B. Sic-Zonen), unterliegt die Schallausbreitung weiteren Einschränkungen und Beschränkungen. Die zuständigen Behörden führen bereits die notwendigen Kontrollen durch.

Verstöße gegen die Verbote der Gewerkschaftsverordnung können zur Einstellung der gewerblichen Tätigkeit für bis zu 7 Tage führen.

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