Wann werden sie in Italien fertiggestellt?

Wann können Straftaten, die teilweise im Ausland begangen wurden, als im italienischen Staatsgebiet begangen angesehen werden? Für weitere Informationen empfehlen wir den folgenden Band, der für den Fachmann ein valides operatives Hilfsmittel darstellt: Kommentiertes Strafverfahrensformular

Kassationsgericht – Abschnitt VI Pen.- Satz Nr. 13063 vom 27.03.2024

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1. Die Frage: der Ort der Begehung der Straftaten


Das Berufungsgericht von Venedig ordnete in Ausführung des Europäischen Haftbefehls die Übergabe eines albanischen Staatsbürgers an die Justizbehörde der Bundesrepublik Deutschland an und machte die Übergabe von der Bedingung abhängig, dass er nach der Verhandlung zurückgeschickt würde nach Italien zur Verbüßung der gegen ihn von der deutschen Justiz verhängten Strafe.
Vor diesem Hintergrund legte die Verteidigung beim Kassationsgericht Berufung gegen diese Entscheidung ein und begründete dies mit der Begründung, es liege eine Verletzung der Kunst vor. 18-BIS, Absatz 1, Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 69 von 2005, in Anbetracht der territorialen Unzuständigkeit des AG des Staates Deutschland, die Straftatbestände zu beurteilen, aufgrund derer der Europäische Haftbefehl erlassen wurde. Für weitere Informationen empfehlen wir den folgenden Band, der für den Fachmann ein valides operatives Hilfsmittel darstellt: Kommentiertes Strafverfahrensformular

Kommentiertes Strafprozessformular

Dieses Formular, aktualisiert durch Gesetzesdekret vom 19. März 2024, Nr. 31 (sogenanntes Cartabia-Korrektiv) stellt ein wirksames operatives Hilfsmittel für den Strafverteidiger sowie für die Friedensrichter oder angehende Anwälte dar und stellt ihnen alle vom Straftäter in Betracht gezogenen Schemata der Verteidigungsdokumente zur Verfügung Verfahrensordnung, kontextualisiert mit dem relevanten regulatorischen Bezugsrahmen und begleitet von den wichtigsten Entscheidungen des Kassationsgerichts sowie den am besten geeigneten Vorschlägen für deren bessere Formulierung. Die Struktur des Bandes ist in Abschnitte unterteilt, die im Wesentlichen der Struktur folgen der Strafprozessordnung ermöglicht die schnelle Identifizierung der Dokumente im Zusammenhang mit den verschiedenen Verfahrensabschnitten: Zuständigkeit und Zuständigkeit – Richter – Staatsanwalt – Zivilpartei – Zivilpartei – Zivilhaftpflichtiger – Beleidigte Person – Körperschaften und Vereinigungen – Verteidiger – Die Dokumente – Die Benachrichtigungen – Die Beweise – Maßnahmen zur persönlichen Vorsorge – Entschädigung für ungerechtfertigte Inhaftierung – Echte Vorsorgemaßnahmen – Festnahme und Inhaftierung auf frischer Tat – Ermittlungen und Ermittlungen der Verteidigung – Bewährungsvorfall – Einstellung der Ermittlungen – Vorverhandlung – Sonderverfahren – Urteil – Verfahren vor das monokratische Gericht – Berufung – Berufung durch Kassation – Überprüfung – Wiedergutmachung für Rechtsirrtümer – Durchsetzung – Zuständigkeitsbeziehungen mit ausländischen Behörden Schließlich wurden spezielle Abschnitte der Prozesskostenhilfe und den Sicherungsmaßnahmen gegen Unternehmen gewidmet (Gesetzesdekret). N. Dem Werk ist ein sehr nützlicher Anhang beigefügt, der zusammenfassende Diagramme und regulatorische Hinweise enthält, die die Tätigkeit des Anwalts veranschaulichen de Gioia, Berater des Berufungsgerichts von Rom. Paolo Emilio De Simone, Richter am Gericht von Rom.

Valerio De Gioia, Paolo Emilio De Simone | Maggioli Editore 2024

2. Die vom Obersten Gerichtshof angenommene Lösung


Die oben genannte Berufung wurde im Einklang mit der nomophylaktischen Ausrichtung, nach der gemäß Art. 6, zweiter Absatz, cod. Für die Zwecke der Feststellung der Gerichtsbarkeit in Bezug auf zum Teil im Ausland begangene Straftaten reicht es aus, dass auch nur ein Bruchteil des Verhaltens im naturalistischen Sinne auf dem Staatsgebiet stattgefunden hat und daher jede Handlung von des Strafverfahrens oder eines Teils des Ereignisses, der eine Folge der Handlung oder Unterlassung ist, was es ermöglicht, den im Ausland begangenen Teil des Verhaltens mit dem in Italien begangenen in Zusammenhang zu bringen (§ 4, Nr. 6376 vom 20.01.2017). ; Abschnitt 5, Nr. 570 vom 8.11.2016, da derselbe Grundsatz gilt, wenn es um die Überprüfung der Zuständigkeit des Ausstellungsstaates für die Zwecke der Anwendung der Rechtsvorschriften geht. 18-bis, Absatz 1, Buchstabe. a) des Gesetzes 69/2005, das als optionalen Grund für die Verweigerung der Übergabe die Bedingung vorsieht, dass die betreffenden Straftaten außerhalb des Hoheitsgebiets des ausstellenden Mitgliedstaats begangen wurden.

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3. Schlussfolgerungen


Unbeschadet der Tatsache, dass, wie bekannt, Kunst. 6, co. 2, Kabeljau. Stift. legt fest, dass „die Straftat als im Hoheitsgebiet des Staates begangen gilt, wenn die Handlung oder Unterlassung, die sie ausmacht, ganz oder teilweise dort stattgefunden hat oder das Ereignis, das die Folge der dort begangenen Handlung oder Unterlassung ist“, mit In der betreffenden Entscheidung klärt das Kassationsgericht, wann diese Kodexregel anwendbar ist.
Tatsächlich heißt es in diesem Urteil in Anlehnung an eine frühere Auslegungsrichtlinie, dass es für die Geltendmachung der Zuständigkeit bei teilweise im Ausland begangenen Straftaten erforderlich ist, dass sich zumindest ein Teil der Straftat oder eines Ereignisses im Staatsgebiet ereignet der Staat, der sich aus der Handlung oder Unterlassung ergibt, die mit dem im Ausland erfolgten Teil des Verhaltens in Zusammenhang stehen kann; mit anderen Worten: Es reicht aus, dass eine Handlung vorliegtVerfahren kriminell oder ein Teil des Ereignisses, der es uns ermöglicht, den Teil des Verhaltens im Ausland mit dem in Italien begangenen Verhalten in Verbindung zu bringen.
Diese Bestimmung kann daher immer dann gebührend berücksichtigt werden, wenn festgestellt werden muss, ob ein teilweise im Ausland begangenes Verbrechen in unserem Land verhandelt werden kann.
In jedem Fall kann das Urteil über die Feststellungen dieses Urteils, da es zur Klärung dieser Rechtsfrage aus rechtswissenschaftlicher Sicht beiträgt, nur positiv ausfallen.

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