Terni, Spielhallen und Wettzentren: Die Gemeinde wird mit einer eigenen Verordnung aktiv

25. April 2024 15:00 Uhr

von SF

Ein regionales Gesetz zu diesem Thema gibt es bereits seit einem Jahrzehnt – Nummer 21 von 2014 und dient der Vorbeugung, Bekämpfung und Verringerung des Risikos einer pathologischen Spielsucht, der therapeutischen Behandlung und der sozialen Genesung der betroffenen Personen. Komplett mit Regeln und Kriterien, um der Spielsucht Einhalt zu gebieten. Nun schreitet auch die Gemeinde Terni an dieser Front voran, und zwar aus einem einfachen Grund: Die oben genannte Gesetzgebung verlangt von den Verwaltungen, weitere Orte zu identifizieren, die angesichts der Auswirkungen der Eröffnung von Spiel-/Wetthallen und der Platzierung der Geräte als sensibel gelten. Und hier ist das kommunale Regulierungssystem für die Ausübung des legalen Glücksspiels. Vorabverabschiedung und Beginn der Konsultation mit Interessenvertretern.

DIE VORAB ERLASSENEN REGELUNGEN FÜR LEGALES GAMING

Einarmige Banditen

Der Grund warum. Gesundheit und Frieden

Der für das Verfahren Verantwortliche, der Wirtschaftsförderungsmanager Paolo Grigioni, beschäftigte sich insbesondere damit. Das Regionalgesetz von 2014 verbietet die Öffnung von Spielhallen, Wett- und Automaten für legales Glücksspiel an Orten, die weniger als 500 Meter von „Bildungseinrichtungen aller Ebenen, Wohn- oder Halbwohnstrukturen, die im Bereich der Gesundheits- oder Sozialfürsorge tätig sind“ entfernt sind , Kultstätten, soziale Freizeit- und Sportzentren, Jugendzentren oder andere Strukturen, die hauptsächlich von jungen Menschen besucht werden. Kommunen können in diesem Sinne andere identifizieren, auch anhand der städtischen Sicherheit, der Verkehrsprobleme und der Lärmbelästigung. Infolgedessen hat Palazzo Spada vorab eine eigene spezifische Verordnung erlassen, mit dem Ziel, „die Standortkriterien und -beschränkungen für die Eröffnung neuer Glücksspieleinrichtungen festzulegen, die die Notwendigkeit berücksichtigen, sensible Bevölkerungsgruppen zu schützen und gleichzeitig die Bedürfnisse des Respekts in Einklang zu bringen.“ „Freie wirtschaftliche Initiative und Schutz des Wettbewerbs, die in der Verfassung und der Europäischen Union verankert sind, mit der Befugnispflicht der Kommunalverwaltung, grundlegende Verfassungswerte wie die öffentliche Gesundheit und den Frieden zu schützen.“ Ergebnis?

Im Zentrum Graubünden und Renzi

Setzt

Wir gehen daher zur Überprüfung Absatz 3 (Artikel 5) der neuen Gemeindeordnung: Es werden weitere sensible Orte identifiziert, die aufgrund des ständigen Zustroms von Menschen jeden Alters als „schutzwürdig“ eingestuft werden, an denen die Eröffnung von Wettzentren und Spielräumen mit Geldgewinnen nicht gestattet ist und von denen man sich distanzieren muss um mindestens 500 Meter”. Dies sind Oratorien, Diskotheken, Bibliotheken, Museen, Gärten und öffentliche Parks; Krankenhäuser, medizinische Kliniken, Erste-Hilfe-/psychomotorische Erholungszentren, Pflegeheime, Unterkünfte für geschützte Kategorien; Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 250 Quadratmetern, Bahnhöfe/Haltestellen und Busbahnhöfe im Stadt- und Überlandverkehr. Anschließend wird präzisiert, dass zur Eindämmung des Gesamtangebots an öffentlichen Glücksspielen auf dem Gemeindegebiet die Installation „in Räumlichkeiten, die der Gemeinde und ihren Tochtergesellschaften gehören; in Einzelhandelsbetrieben und in Gastronomiebetrieben in öffentlichen Bereichen, die im Rahmen einer befristeten und dauerhaften Konzession erteilt werden.“ Wie zum Beispiel die Außenbereiche. Die vom Rat vorab angenommene Verordnung bietet nun Platz für etwaige Kommentare von Handelsverbänden. Dann gab es grünes Licht vom Stadtrat. Grigioni selbst und die vorschlagende Stadträtin, nämlich Stefania Renzi für den Handel, unterzeichnen.

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