Taranto, Berufung beim Coni Guarantee Board gegen -4

Coni selbst hat dies mitgeteilt

Der Garantieausschuss hat eine Berufung aus Taranto gegen den italienischen Fußballverband und die Bundesanwaltschaft FIGC erhalten, wobei die Benachrichtigung auch an die Generalstaatsanwaltschaft für Sport am CONI weitergeleitet wurde. CONI selbst gab die Nachricht bekannt.

Die Berufung richtet sich gegen die Entscheidung des FIGC-Bundesberufungsgerichts, das die Beschwerde des Unternehmens gegen die ihm vom Nationalen Bundesgericht, Disziplinarabteilung, auferlegte Sanktion zurückwies. Letzterer bestrafte Taranto mit 4 Punkten in der Gesamtwertung.

Die Affäre geht auf eine Verweisung der FIGC-Bundesanwaltschaft gegen Taranto wegen Verstößen gegen Sportregeln zurück. Das Unternehmen bestreitet die Gültigkeit der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts und beantragt beim Garantieausschuss die Aussetzung der Sanktion und die Aufhebung der Entscheidung der FIGC. Alternativ beantragt er eine deutliche Reduzierung der verhängten Sanktion um 1 oder 2 Punkte.

Das Sports Guarantee Board muss nun die von Taranto eingereichte Berufung prüfen und eine Entscheidung über den Streit treffen.

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