Bestimmung gemäß Art. 100 TULPS durch den Polizeikommissar. – Polizeipräsidium Ancona

Bestimmung gemäß Art. 100 TULPS durch den Polizeikommissar. – Polizeipräsidium Ancona
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Heute hat die Staatspolizei zusammen mit Mitarbeitern der Guardia di Finanza Company von Falconara Marittima eine Anordnung des Polizeikommissars der Provinz Ancona zur Aussetzung der Lizenz gemäß Art. 100 TULPS, gezahlt vom Besitzer eines bekannten Clubs an der Küste von Montemarciano, wurden bereits am 14. April wegen der Anwesenheit von Schwarzarbeitern und der Entdeckung von Betäubungsmitteln während eines „Afro“-Musikabends sanktioniert. Zusätzlich zum Vorhandensein von Betäubungsmitteln (eine Dosis wurde bei einem Kunden beschlagnahmt und die anderen wurden außerhalb des Geländes gefunden, wahrscheinlich von anderen Kunden geworfen, als die Hundeeinheit eintrat) hat die Verwaltungskontrolle tatsächlich ermöglicht, zu überprüfen, wie die 200 Menschen, die tanzen wollten, wurden in einer als ungeeignet erachteten Struktur zusammengepfercht, die an Pylonen, auf einer Stelze und auf einem Holzboden aufgehängt war. Die vor Ort gerufene Feuerwehr stellte fest, dass die Hinweisschilder an den Not- und Fluchtausgängen vollständig fehlten. Darüber hinaus legte der Eigentümer auf Anfrage, die Genehmigungen für die Durchführung von Tanzabenden vorzulegen, ein SCIA vor, das am selben Tag der Kontrolle, dem 14. April, an die SUAP-Adresse geschickt wurde und in dem der Wunsch, eine vorübergehende öffentliche Show mit dem Titel „Musik“ abzuhalten, dargelegt wurde ” wurde erklärt. mit DJ”. Aus der Lektüre der Dokumente ging jedoch hervor, dass die SCIA vom 14.04.2024 bis zum 14.10.2024 kontinuierlich Shows von 16:00 Uhr bis 4:00 Uhr morgens aufgenommen hätte, was gegen die Regeln verstößt, die festlegen, dass temporäre Shows stattfinden dürfen Maximal 100 Teilnehmer und bis Mitternacht. Die SUAP „Le Terre della Marca Senone“ hatte diesen SCIA für unzulässig erklärt und daraufhin wurde der Inhaber des Unternehmens von der örtlichen Pas-Abteilung wegen Verstoßes gegen die Kunst bestraft. 666 Kp. (Verwaltungsstrafe mit Zahlung von 333 Euro). Die Behörde für öffentliche Sicherheit der Provinz kam daher angesichts der ans Licht gekommenen Elemente zu dem Schluss, dass die weiteren ans Licht gekommenen Tatsachen eine echte Risikosituation in Bezug auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit geschaffen hätten und somit eine Quelle konkreter und aktueller Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellten Anordnung der Aussetzung der für öffentliche Einrichtungen erteilten Genehmigungen für sieben Tage. Die Schließung des Ortes wurde heute Morgen durch Männer des Verwaltungs- und Sicherheitsteams des Polizeipräsidiums und durch die Finanziers der Firma Falconara Marittima mit der Anbringung eines besonderen Schildes gemäß Art. 100 TULPEN.

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