Polizeipräsidium Bozen * Gebietskontrolle: „Ausländischer verurteilter Strafgefangener angehalten, ausgewiesen und zum CPR in Görz begleitet“

Polizeipräsidium Bozen * Gebietskontrolle: „Ausländischer verurteilter Strafgefangener angehalten, ausgewiesen und zum CPR in Görz begleitet“
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11.28 – Sonntag, 28. April 2024

Gestern Morgen bemerkte eine Patrouille des „Fliegenden“ Trupps der Staatspolizei während der üblichen allgemeinen Vorbeugung und Kontrolle des Gebiets beim Durchqueren der Via Roma eine Person, die sich schnell vom Gebiet entfernte: Beim Anblick der „Pantera“ Tatsächlich versuchte der Polizist schnell, die Richtung zu ändern, um einer möglichen Kontrolle zu entgehen. Der Mann wurde innerhalb weniger Augenblicke erreicht und von den Beamten angehalten. Als er um Erklärungen gebeten wurde, reagierte er so ausweichend, dass sich der Verdacht erhärtete, dass er etwas zu verbergen hatte.

Die Überprüfung in der Datenbank des Innenministeriums ergab, dass die Person – dieser AM, ein 19-jähriger tunesischer Staatsbürger – vorbestraft und/oder polizeilich vorbestraft war Verschiedene Arten und Schweregrade: Nachdem er im September 2022 in Pantelleria gelandet war, erhielt er vom Polizeipräsidium von Caserta eine Aufenthaltserlaubnis, die später ablief und nicht verlängert wurde.
Unmittelbar nach seiner Ankunft in Italien wurde der junge Tunesier wegen Diebstahls angezeigt; Zuletzt wurde er im Januar dieses Jahres in Padua bei der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt Padua wegen Besitzes zum Zweck des Kokainhandels angezeigt und im vergangenen März wurde er in Bozen auf den Wiesen des Lungo Talvera gefasst von den Agenten des „Fliegenden“ Trupps der Staatspolizei im Besitz von Drogen beschlagnahmt und bei der Justizbehörde erneut wegen Drogenbesitzes zum Zweck des Drogenhandels angezeigt.

Am Ende der Aktivitäten der Kriminalpolizei wurde AM der Einwanderungsbehörde zur Verfügung gestellt; Daher erließ der Polizeikommissar der Provinz Bozen, Paolo Sartori, unter Berücksichtigung der Präzedenzfälle gegen ihn und seiner irregulären Lage in Italien einen Ausweisungsbescheid gegen ihn mit gleichzeitiger Anordnung der Inhaftierung im Ständigen Rückführungszentrum von Gradisca d’Isonzo. in Gorizia, wo er bereits am selben Abend von Polizeibeamten eskortiert wurde, die darauf warteten, so schnell wie möglich in einen Direktflug in sein Herkunftsland verschifft zu werden.

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