Kurzzeitmieten 2024, das Rundschreiben der Steuerbehörde mit allen Informationen – idealista/news

Kurzzeitmieten 2024, das Rundschreiben der Steuerbehörde mit allen Informationen – idealista/news
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Das jüngste Haushaltsgesetz brachte wichtige Neuerungen für die Kurzzeitmieten im Jahr 20024 um der Trockencoupon Sie Vermittler, einschließlich der Betreiber von Online-Portalen, die Gebühren im Zusammenhang mit Mietverträgen einziehen oder an deren Zahlung beteiligt sind. Die Revenue Agency im Rundschreiben Nr. 10/E vom 10. Mai stellte alle nützlichen Informationen und Neuigkeiten bereit, um zu verstehen, was sich ändert für Kurzzeitmieten im Jahr 2024

Was ändert sich im Jahr 2024 für Kurzzeitmieten?

Die Pauschalsteuer in Höhe von 26 % fällt erst ab der Zweitvermietung an. Für die erste oder einzige gemietete Wohnung ändert sich jedoch nichts, sodass der Satz um 21 % ermäßigt wird. Mit Rundschreiben Nr. Gemäß Art. 10/E erteilt die Agentur der Einnahmen den Behörden Anweisungen zu den durch das Haushaltsgesetz 2024 (Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023) eingeführten Neuerungen bei Kurzzeitmieten.

Neue Regeln auch für Immobilienvermittler und Betreiber elektronischer Mietportale, die bei Zahlung an den Vermieter als Steuereinbehaltsvermittler stets eine Quellensteuer in Höhe von 21 % als Vorauszahlung erheben müssen, unabhängig von der von ihnen angenommenen Steuerregelung Begünstigter.

Das Praxisdokument erläutert außerdem ausführlich die Bestimmung, mit der das Haushaltsgesetz 2024 die nationale Gesetzgebung an den Inhalt des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. Dezember 2022 zu den Steuerpflichten gebietsfremder Vermittler anpasst.

Wie hoch ist die Pauschalsteuer 2024?

Ab der Zweitvermietung wird der Pauschalsteuersatz von 26 % erhoben. Der Eigentümer, der mehrere Einheiten vermietet, hat weiterhin die Möglichkeit, für jede Steuerperiode eine auszuwählen, für die er in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes von 21 % kommt. Die Wahl muss in der Steuererklärung für den betreffenden Steuerzeitraum angegeben werden. Der neue Satz von 26 % gilt für Mieteinnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 anfallen, unabhängig vom Datum der Unterzeichnung der entsprechenden Verträge und dem Eingang der Gebühren.

Die Vermittler, einschließlich der Betreiber elektronischer Portale, die die Gebühren im Zusammenhang mit den Mietverträgen einziehen oder in deren Zahlung eingreifen, müssen als Quellensteuerpflichtige stets eine Quellensteuer von 21 Prozent als Vorschuss auf die Höhe der Gebühren erheben. bei Zahlung an den Begünstigten, unabhängig von der Steuerregelung, die dieser gewählt hat. Der Vermieter seinerseits muss die geschuldete Steuer (Normal- oder Ersatzsteuer) ermitteln, die Quellensteuer abziehen und den Restbetrag innerhalb der Frist für die Zahlung der Einkommensteuer begleichen.

Über sie agieren Nicht-EU- und Nicht-EU-ansässige Vermittler mit einer festen Niederlassung in Italien. Natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die keine Betriebsstätte in Italien haben, können die Pflichten direkt erfüllen oder einen Steuervertreter in Italien beauftragen. Nicht-EU-Unternehmen mit einer Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Union erfüllen ihre Pflichten über die Betriebsstätte und müssen mangels einer solchen stattdessen einen Steuervertreter benennen.

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