Geschäftsdigitalisierung 4.0: Die Region Toskana hat eine Ausschreibung mit nicht rückzahlbaren Leistungen veröffentlicht

Geschäftsdigitalisierung 4.0: Die Region Toskana hat eine Ausschreibung mit nicht rückzahlbaren Leistungen veröffentlicht
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Neue Chance für Unternehmen dank einer neuen Ausschreibung zur Business-Digitalisierung 4.0 aus der Region Toskana. DortDie Leistung ist zu 50 % nicht rückzahlbar für maximal 6.000 Euro.

Das sind die Begünstigten:

– Werbung –
  • KMU mit Sitz in Florenz und seiner Provinz.
  • Durc regelmäßig.
  • Jahresgebühr in Ordnung.
  • Sie dürfen die Ausschreibung „I4.0 digitale Gutscheine – 2022 und/oder 2023“ nicht gewonnen haben.

    Was die förderfähigen Ausgaben betrifftListe 1 – obligatorisch – versteht:

  • fortschrittliche und kollaborative Robotik;
  • Mensch-Maschine-Schnittstelle;
  • additive Fertigung und 3D-Druck;
  • Rapid-Prototyping;
  • Internet der Dinge und Maschinen;
  • Cloud, High Performance Computing – HPC, Fog und Quantencomputing;
  • Cybersicherheits- und Geschäftskontinuitätslösungen;
  • Big Data und Analysen;
  • künstliche Intelligenz;
  • Blockchain;
  • Lösungen für immersive, interaktive Navigation (Augmented Reality, Virtual Reality und 3D-Rekonstruktionen);
  • Simulation und cyber-physikalische Systeme;
  • vertikale und horizontale Integration;
  • Digitale Supply-Chain-Technologielösungen zur Supply-Chain-Optimierung;
  • technologische Lösungen für die Verwaltung und Koordination von Geschäftsprozessen mit hohen Aktivitätsintegrationseigenschaften (z. B. ERP, MES, PLM, SCM, CRM);

    Stattdessen Liste 2 – optionalbezogen auf höchstens 50 % der Ausgaben, umfasst:

  • mobile und/oder Internet-Zahlungssysteme;
  • Fintech-Systeme;
  • EDI-Systeme, elektronischer Datenaustausch;
  • Geolokalisierung;
  • Technologien für das Kundenerlebnis im Laden;
  • Systemintegration zur Prozessautomatisierung;
  • Next Production Revolution (NPR)-Technologien;
  • digitale Marketingprogramme;
  • technologische Lösungen für den ökologischen Wandel;
  • Ultra-Breitband-Konnektivität;
  • E-Commerce-Systeme;
  • digitale technologische Lösungen zur Automatisierung des Produktions- und Vertriebssystems.

Förderfähige Ausgaben innerhalb der Listen 1 und 2 müssen sich beziehen auf:

  • Beratung, mindestens 30 % der Kosten;
  • Kauf von Waren, einschließlich Geräten und Anschluss, für maximal 70 % der förderfähigen Kosten.

Alle Kosten können getragen werden 1. Januar 2024 bis zum 90. Tag nach dem Datum der Gewährung des Beitrags, während dieDie Mindestanlage muss 3.000 Euro betragen.

Der Versand der Bewerbungen beginnt aus 10 vom 7. Juni 2024 bis die Ressourcen erschöpft sind. Hohe Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Click Day handelt.

Gianfranco Antognoli

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