Die im Aostatal von Erika Guichardaz gesammelten Unterschriften waren angefochten worden. Die TAR Latium: Das Wahlbüro hat einen Fehler gemacht
Die Liste „Frieden, Land und Würde“ kann an der Europawahl am 8. und 9. Juni im Wahlkreis Nordwest teilnehmen. Das regionale Verwaltungsgericht Latium hob die Entscheidung des Bezirkswahlbüros vor dem Mailänder Berufungsgericht auf, die die Liste am 2. Mai vom Wahlkampf ausgeschlossen hatte.
Das Bezirkswahlbüro hatte die von der Regionalrätin Erika Guichardaz beglaubigten im Aostatal gesammelten Beiträge nicht für gültig befunden, weil sie nicht „qualifiziert“ war, sie zu beglaubigen. Darüber hinaus hatte er die Möglichkeit ausgeschlossen, auf die Voruntersuchung zurückzugreifen, die es Guichardaz ermöglicht hätte, seine Qualifikation zu dokumentieren.
Laut TAR „muss in Ermangelung einer ausdrücklichen Bestimmung ausgeschlossen werden, dass die Nichtangabe der Qualifikation eines Beglaubigenden, dessen Personaldaten sicher sind, als Grund für die Nichtigkeit der Beglaubigung (unheilbar) angesehen werden kann“. Im vorliegenden Fall habe das Amt folglich einen Fehler begangen, als es die Liste der heutigen Berufungskläger ausschloss, weil die Person, die die Unterschriften in Bezug auf das Aostatal beglaubigte, keinen Hinweis auf die Qualifikation eines Regionalrats enthielt.
Mit der Aufhebung des Protokolls des Bezirkswahlbüros wird die Liste „Frieden, Land und Würde“ – angeführt von Michele Santoro – zu den Wahlen zugelassen.
Clara Rossi