ANC-Pressemitteilung – Gesetzesdekret 39/2024 – Dringende erneute Prüfung der Versetzung in den Leistungsstatus

ANC-Pressemitteilung – Gesetzesdekret 39/2024 – Dringende erneute Prüfung der Versetzung in den Leistungsstatus
ANC-Pressemitteilung – Gesetzesdekret 39/2024 – Dringende erneute Prüfung der Versetzung in den Leistungsstatus

Pressemitteilung

DL 39/2024 – Dringende Überprüfung der Remission in den Leistungsstatus

Rom, 13. Mai 2024. Zu den von der Regierung vorgelegten Änderungen des Gesetzesdekrets Nr. 39, die am 30. März 2024 in Kraft getreten ist, scheint dafür kein Platz zu sein Remission in gutem Ansehen in Bezug auf Mitteilungen über die Option gemäß Art. 121 des Gesetzesdekrets 34/2020.

„Die Hoffnung“, erklärte ANC-Präsident Marco Cuchel, „besteht darin, dass zu diesem Zeitpunkt Änderungen an dem oben genannten Dekret vorgenommen werden, die die Wiedereinführung des Gesetzes ermöglichen würden Remission in gutem Ansehen für Eingriffe, bei denen die Mitteilung mit Fehlern oder Auslassungen an die Agentur der Einnahmen übermittelt wurde“

„In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran“, fährt Cuchel fort, „dass das Gesetzesdekret 39/2024 diese Option endgültig blockiert hat: nämlich die Frist für die Übermittlung von Mitteilungen über Rechnungsrabatte und Gutschriften für im Steuerjahr 2023 angefallene Ausgaben.“

Unbeschadet der Tatsache, dass die Einstellung des Superbonus angesichts der Belastung der öffentlichen Haushalte nicht in Frage gestellt werden kann, ist die Haltung des Ministers zum Erlass unverständlich in gutem Ansehen in Bezug auf Abtretungsmitteilungen und insbesondere auf die derzeitige Unfähigkeit von Steuerzahlern, die in den im März und April 2024 eingereichten Abtretungsmitteilungen Fehler gemacht haben, diese Fehler mit diesem Tool zu beheben.

Insbesondere könnte man die Wiedereröffnung der Fristen für annehmen Remission in gutem Ansehen denjenigen, die die Übertragungsmitteilungen bereits gesendet haben, die Möglichkeit zu geben, Fehler wie beispielsweise den Identifikationscode der Art des Eingriffs, die Steuernummern des Übertragenden und des Erwerbsempfängers usw. zu korrigieren, ohne „den Betrag des Betrags“ zu ändern Aufwand“ und „die Höhe des Abzugs“. Dies hätte jedoch keine Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen.

Wir hoffen auf eine Kurswechsel in diesem Sinne“, schließt er Cuchel “Das Dies würde es Kollegen aus ganz Italien, die nur wenige Tage vor Ablauf der Frist eine weitere regulatorische Änderung in dieser Angelegenheit erfahren haben, ermöglichen, fehlerhafte Mitteilungen zu korrigieren, wodurch erhebliche Fehler behoben werden, die sich jedoch nicht auf den Staatshaushalt auswirken und die jetzt nur durch die Übermittlung einer neuen Mitteilung behoben werden können, da der im Rundschreiben Nr. der Finanzagentur vorgesehene Weg zur Korrektur formaler Fehler nicht möglich ist. 33/E von 2022“.

ANC-Kommunikation

CS 13.05.2024_Remission in den Leistungsstatus

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