wie Abzüge nach der Verschärfung des Superbonus funktionieren

1 Was bleibt vom Superbonus übrig?
Die Regeln für den Erhalt haben sich nicht geändert, der Komfort der Leistung hat sich stark geändert. In diesem Jahr beträgt die Höhe des Bonus 70 % der abzugsfähigen Ausgaben und im nächsten Jahr wird sie auf 65 % sinken. Wenn sich jedoch aufgrund des Gesetzesdekrets 39/24 und der zur parlamentarischen Umsetzung vorgelegten Regierungsänderung keine Änderungen an den Regeln abzeichnen, erfolgt die Steuerrückerstattung für alle ab dem 1. Januar 2024 getätigten Ausgaben in zehn Jahren und nicht mehr in vier Jahren . Eine Neuerung, die die Konten derjenigen, die noch berechtigt sind, Kredite zu überweisen, definitiv zum Schlechteren verändert.

2 Warum?
Denn bei jeder Finanztransaktion ist Zeit Geld, und das umso mehr, wenn die Zinsen hoch sind. Wenn Sie einen Kredit über 30.000 Euro zu 70 % für vier Jahre gewähren, erhalten Sie ungefähr 17.850 Euro. Bei einem Verkauf über 10 Jahre beträgt der Erlös, immer als Richtwert, 14.700 Euro.

3 Lohnt es sich also, sich für den direkten Abzug in der Steuererklärung zu entscheiden, selbst wenn Sie Anspruch auf die Übertragung haben?
Vorausgesetzt natürlich, dass Sie, um beim Beispiel zu bleiben, über 30.000 Euro Bargeld verfügen und über ausreichende finanzielle Kapazitäten verfügen, um den gesamten Kredit einzutreiben. In zehn Jahren können Sie 6.300 weitere kassieren, wenn auch in Raten. Probleme entstehen, wenn man die 30.000 Euro nicht hat oder sie nicht ausgeben möchte. Aus diesem Grund ist das Risiko eines Rechtsstreits zwischen Eigentumswohnungen und Bauunternehmen hoch.

4 Das Beispiel basiert auf 30.000 Euro, aber die Zahlen besagen, dass die Kosten pro Immobilieneinheit viel höher sind…
Stimmt, aber die allermeisten Eigentumswohnungen, die in Bau sind, haben im Jahr 2023 tatsächlich bereits einen Großteil ihrer Verkäufe abgeschlossen und sich damit teilweise abgesichert.

5 Wer hat weiterhin Anspruch auf die Gutschrift des Superbonus?
Eigentumswohnungen, die nachweisen können, dass sie den Sitzungsbeschluss gefasst und die Cilas bis zum 17. Februar 2023 verschickt haben. Sie müssen außerdem mit vorliegenden Rechnungen nachweisen, dass ihnen bis zum 31. Dezember 2023 Kosten im Zusammenhang mit den Arbeiten entstanden sind.

6 Kommen wir zu den anderen Boni. Wer kann die Überweisung noch nutzen?
Eine kleine Gruppe von Steuerzahlern, bei der es sich zumeist um Arbeiten im Zusammenhang mit dem architektonischen Barrierebonus handelt. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die bis zum 31. Dezember begonnen wurden, wenn die Arbeiten zu den ursprünglich durch die Prämie geförderten Arbeiten gehörten; in einigen Fällen verschiebt sich die Frist jedoch auf den 31. März 2024.

7 Mehr im Detail?
Das Superbonus-Dekret 212/23, das am 30. Dezember letzten Jahres in Kraft trat, hat die Art der subventionierten Eingriffe „abgeschöpft“ und beispielsweise den Austausch von Einrichtungsgegenständen gestrichen, die auf clevere, aber legitime Weise in den Bonus hätten einbezogen werden können, und wurde begrenzt die Nutzung des Transfers beschränkt sich nur auf Familien mit einer behinderten Person oder Eingriffe in Gemeinschaftsräume; Das Dekret 39/24 schloss auch für diese beiden Fälle die Möglichkeit einer Übertragung aus, überließ die Möglichkeit jedoch denjenigen, die bis zum 31. März mit der Arbeit begonnen hatten.

8 Haben sich auch die Erstattungssätze geändert?
Nein, 75 % verbleiben bis Ende 2025 auf einem Dach, das von maximal 50.000 Euro für Eingriffe in einzelne Immobilieneinheiten bis zu 30.000 Euro für Arbeiten an Eigentumswohnungen mit mehr als 8 Eigentumswohnungsmitgliedern reicht. Allerdings wurde die Rückzahlungsdauer von fünf auf zehn Jahre verlängert.

9 War auch das ordentliche Bonus-Erdbeben mit einer Rückerstattung in fünf Jahren vorgesehen?
Ja, aber jetzt folgt es dem gleichen Weg wie der Superbonus. Selbst für diese Leistung ist es nicht mehr möglich, einen Kredit in Anspruch zu nehmen, außer für Gemeinden, die von einem Erdbeben betroffen sind, und für diejenigen, die vor dem 31. Dezember mit Abriss- und Wiederaufbauarbeiten zur statischen Konsolidierung begonnen haben. Die Sätze und Ausgabenobergrenzen bleiben für das Jahr 2024 unverändert. Abhängig von der Verringerung des Erdbebenrisikos können bis zu 85 % der Ausgaben bei einer Obergrenze von 96.000 Euro erreicht werden. Die Obergrenze erhöht sich auf 136.000 Euro, wenn die Eingriffe mit Energiesparmaßnahmen einhergehen.

10 Bleibt auch beim ordentlichen Ökobonus und beim Sanierungsbonus alles unverändert?
Für das gesamte Jahr 2024 gibt es weder bei den Sätzen noch bei den zehnjährigen Erstattungen Änderungen. Der Ökobonus kann bei einer Ausgabenobergrenze je nach Interventionsart 75 % erreichen, während der Sanierungsbonus Ausgaben bis zu 96.000 Euro mit 50 % ermöglicht. . . Eine Kreditabtretung ist nicht möglich. An die Renovierungsprämie gekoppelt ist die Einrichtungsprämie. Dieses Jahr können Sie innerhalb von 10 Jahren 50 % bei einem Höchstbetrag von 5.000 Euro erhalten, nächstes Jahr wird es jedoch nicht mehr angeboten.

11 Was wird im Jahr 2025 passieren?
Lediglich der Superbonus und der Architekturbarrierebonus bleiben zu den aktuellen Tarifen noch ein Jahr in Kraft. Erdbeben und Ökobonus werden durch die Sanierungsprämie wieder aufgefangen, und alle erlauben nur einen Abzug von 36 % und nur bis zu einer Obergrenze von 48.000 Euro. Wir weisen Sie darauf hin, dass einzelne Gaskessel von den Steuerbehörden in keiner Weise mehr gefördert werden können. Eine weitere Verschärfung wird ab 2028 erwartet, dann wird der Satz auf 30 % sinken.

12 Welche Folgen sind absehbar?
Das Szenario ist sehr kompliziert, denn sofern es keine Änderungen auf EU-Ebene gibt, muss Italien die EU-Richtlinie zu umweltfreundlichen Häusern irgendwie umsetzen, und es erscheint wirklich problematisch, Eigentümer zu sehr teuren Arbeiten ohne einen erheblichen öffentlichen Beitrag zu zwingen. Und in jedem Fall ist es wahrscheinlich, dass die Kosten, die dem Staat durch die Nichteinziehung von IRPEF, IRES und Mehrwertsteuer entstehen, in Bezug auf nicht ausgeführte oder nicht in Rechnung gestellte Arbeiten höher sein werden als die Einsparungen, die sich aus der geringeren Rückerstattung ergeben.

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