Seismische Mikrozonierung von Gemeinden: Emilia-Romagna genehmigt Liste der Begünstigten | Artikel

Seismische Mikrozonierung von Gemeinden: Emilia-Romagna genehmigt Liste der Begünstigten | Artikel
Descriptive text here

Die Region Emilia-Romagna hat Beiträge in Höhe von 210.000 Euro für seismische Mikrozonierungsstudien in Gemeinden mit geringer Seismizität genehmigt, mit einer Lieferfrist bis zum 31. März 2026. Diese Darlehen, die durch spezifische regionale Gesetze geregelt werden, zielen darauf ab, die seismische Vorbereitung vor Ort zu verbessern.

Seismische Mikrozonierungsstudien müssen bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein

Mit Verwaltungsakt Nr. 9008/2024, die Region Emilia-Romagna genehmigte die Liste der Einrichtungen, die Beiträge für seismische Mikrozonierungsstudien in Gemeinden mit geringer Seismizität erhaltend. h. solche mit maximaler Bodenbeschleunigung (ag) weniger als 0,125 g. Diese Bestimmung folgt dem Beschluss des Regionalrats Nr. 260 vom 20. Februar 2024.

Die Beiträge werden gemäß Artikel 8 des Regionalgesetzes Nr. gewährt. 19/2008 und Artikel 22 des Regionalgesetzes Nr. 24/2017, mit a Gesamtbetrag von 210 Tausend Euro. Diese Mittel werden auf die antragstellenden Stellen verteilt, wie in Anhang A der Bestimmung aufgeführt. Seismische Mikrozonierungsstudien müssen den in Anhang 2 der DGR 260/2024 angegebenen Spezifikationen entsprechen muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein. Die Entscheidung wird in Form eines Auszugs im offiziellen Telematik-Bulletin der Region Emilia-Romagna veröffentlicht.

Die Region Emilia-Romagna spielt eine grundlegende Rolle bei der Koordinierung seismischer Mikrozonierungsaktivitäten und bei der Analyse von Notfallgrenzbedingungen. Es pflegt die Beziehungen zum Ministerium für Katastrophenschutz und zu den anderen Regionen und überwacht die Verteilung der Beiträge für Maßnahmen zur Verhütung von Erdbebenrisiken, die in Artikel 11 des Gesetzes 77 vom 24. Juni 2009 vorgesehen sind und anschließend durch Gesetz 145 vom 30. Dezember 2018 refinanziert werden Die Finanzierungsmodalitäten werden durch Verordnungen des Leiters des Katastrophenschutzes und des Präsidenten des Ministerrats geregelt, die verschiedene finanzierte Eingriffe, einschließlich der seismischen Mikrozonierung in Gemeinden mit geringer Erdbebengefahr, abdecken.

(Naso G., Martelli L., Baglione M., Bramerini F., Castenetto S., D’Intinosante V., Ercolessi G. (2019)

Förderung und Erleichterung der seismischen Mikrozonierung auch in Gemeinden mit einem Ag von weniger als 0,125 g, die nicht von den in Artikel 11 des Gesetzes 77/2009 vorgesehenen Beiträgen profitieren können, Die Region Emilia-Romagna hat ihre eigenen wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt. Diese Darlehen wurden durch verschiedene Beschlüsse bereitgestellt, darunter DGR n. 241/2017, DGR Nr. 2245/2018, DGR Nr. 566/2021 und die aktuelle DGR 260/2024.

Seismische Mikrozonierungsaktivitäten in der Region unterliegen spezifischen Richtlinien, die mit der Resolution Nr. der gesetzgebenden Versammlung genehmigt wurden. 112/2007 und anschließend mit verschiedenen Beschlüssen des Regionalrates aktualisiert, bis hin zum letzten Beschluss Nr. 564/2021.

Nach dem Erdbeben in der Emilia 2012 spielte der Geologie-, Seismik- und Bodendienst, der jetzt als Geologie-, Boden- und Seismikbereich des Territorialverteidigungssektors bezeichnet wird, eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der seismischen Mikrozonierung und bei der Analyse der Grenzbedingungen für der Notfall. Diese Arbeit trug zur Erstellung einer Referenzkartographie der am stärksten betroffenen Gebiete bei und förderte den Wiederaufbau und die Stadtplanung.

PREV Pro Patria, Fietta verlässt den Fußball: „Ich möchte etwas Neues ausprobieren, ich würde gerne Trainer werden“
NEXT „LBA-Manager des Jahres“ für Massimo Capecchi: der Kommentar des rot-weißen Managers