Brandschutz. Eine Bürgerpflicht. Der Bürgermeister von Ragusa erlässt eine Verordnung

Brandschutz. Eine Bürgerpflicht. Der Bürgermeister von Ragusa erlässt eine Verordnung
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Auch die Brandverhütung ist eine Bürgerpflicht, die alle betrifft. Aus diesen Gründen hat der Bürgermeister von Ragusa, Peppe Cassi, eine Verordnung (Nummer 485 vom 9. Mai 2024) erlassen, die verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden im Zeitraum zwischen dem 15. Mai und dem 31. Oktober 2024 im Gemeindegebiet vorsieht.

Absolute Verbote

Anfall von Abfällen: Es ist verboten, Abfälle oder Kräuterreste in der Nähe von Wäldern oder unbebauten und buschigen Flächen zu hinterlassen.

Feuer anzünden: Es ist verboten, Feuer anzuzünden, offenes Feuer oder elektrische Geräte zum Schneiden von Metallen zu verwenden und jede andere Tätigkeit, bei der Funken entstehen könnten.

Verwendung von Funken erzeugenden Geräten: Es ist verboten, Motoren, Öfen und Verbrennungsanlagen zu verwenden, die Funken oder Glut erzeugen.

Rauchen und Zigarettenkippen: Das Rauchen und das Werfen von Zigarettenkippen aus Fahrzeugen auf den Straßen ist verboten.

Feuerwerk: Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in nicht ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen verboten.

Verbrennende Pflanzenrückstände: Das Verbrennen von Stoppeln, Stauden, Reisig, Schnitt- und Gartenrückständen ist verboten.

Andere riskante Operationen: Es ist verboten, Arbeiten durchzuführen, die eine unmittelbare Brandgefahr darstellen könnten.

Pflichten für Grundstückseigentümer

Landreinigung: Eigentümer müssen das Land sauber halten und Gestrüpp, Brombeersträucher, Äste und trockene Vegetation entfernen, insbesondere in der Nähe von Straßen und städtischen Gebieten.

Sicherheitsband: Halten Sie einen Streifen von mindestens 20 Metern von der Straße frei von trockenem Bewuchs und brennbaren Rückständen.

Rückstandsentfernung: Reinigungsrückstände müssen entfernt und mindestens 100 Meter von Böschungen oder Straßenrändern entfernt abgelagert werden.

Reinigung rund um Gebäude: Beseitigen Sie trockene Vegetation rund um die Gebäude, sodass eine Pufferzone von mindestens 10 Metern entsteht.

Ausnahmen und Regeln für kontrollierte Verbrennung

Zulässige Zeiträume: Vom 15. Mai bis 30. Juni und vom 1. bis 31. Oktober ist das Verbrennen von land- und forstwirtschaftlichem Material nach Anmeldung beim zuständigen Forstamt gestattet.

Vorsichtsmaßnahmen bei der Verbrennung:

Sie muss in Bereichen abseits von Büschen oder Bäumen, in kleinen Haufen und in den frühen Morgenstunden (von 5.00 bis 9.00 Uhr) erfolgen.

Der Brand muss ständig überwacht werden, bis er vollständig gelöscht ist.

Die Menge des verbrannten Pflanzenmaterials darf 3 Kubikmeter pro Hektar und Tag nicht überschreiten.

An besonders heißen und windigen Tagen, insbesondere bei Wind aus Südost (Scirocco), Südwest (Libeccio) und West (Ponente), ist das Anzünden von Feuer verboten.

Weitere Einzelheiten und die vollständige Verordnung finden Sie auf der Website der Gemeinde Ragusa unter dem Link: Katastrophenschutzgemeinde Ragusa.

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