Sportrichter, Geldstrafe für Lecce und kein Via del Mare für Gasp. Henry „hat es wieder getan“

Sportrichter, Geldstrafe für Lecce und kein Via del Mare für Gasp. Henry „hat es wieder getan“
Sportrichter, Geldstrafe für Lecce und kein Via del Mare für Gasp. Henry „hat es wieder getan“

Nachfolgend sind die Maßnahmen aufgeführt, die nach den Spielen des 36. Spieltages ergriffen wurden Sportrichter, DR. Gerardo Mastrandrea, unterstützt von Stefania Ginesio und dem AIA-Vertreter Carlo Moretti.

Fußballer vom Platz gestellt

Disqualifikation für zwei tatsächliche Wettkampftage

HENRY Thomas (Hellas Verona): dafür, dass er am Ende des Spiels auf dem Spielfeld eine drohende Haltung gegenüber dem Spielleiter einnahm, den er mit respektlosem Gesichtsausdruck ansprach, und diese Haltung auch im Tunnel, der zu den Umkleidekabinen führte, wiederholte.

FUSSBALLSPIELER NICHT DES RATES VERORDNET

DISQUALIFIZIERUNG FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN WETTKAMPFTAG

GABBIA Matteo (Mailand): wegen Fehlverhaltens gegenüber einem Gegner; bereits gewarnt (Fünfte Sanktion).

KOOPMEINERS Teun (Atalanta): wegen falschem Verhalten gegenüber einem Gegner; bereits gewarnt (Fünfte Sanktion).

ROMAGNOLI Alessio (Latium): wegen Fehlverhaltens gegenüber einem Gegner; bereits gewarnt (Zehnte Sanktion).

Trainer

DISQUALIFIKATION FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN WETTKAMPFTAG; BEREITS GEWARNT (FÜNFTE SANKTION): GASPERINI Gian Piero (Atalanta)

DISQUALIFIKATION FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN WETTKAMPFTAG UND Bußgeldstrafe von 5.000,00 €

CACCIA Nicola (Frosinone): Am Ende der ersten Halbzeit nahm er im Tunnel, der zu den Umkleidekabinen führte, eine bedrohliche Haltung gegenüber einem gegnerischen Spieler ein, indem er ihn stieß; Verstoß, der von einem Assistenten festgestellt wurde.

Bußgelder für Unternehmen

Geldstrafe von 5.000,00 €: an den GENUA-Club, weil er in der zweiten Halbzeit ein beleidigendes und bedrohliches Banner gegenüber Fans eines anderen Clubs gezeigt hat.

Geldstrafe von 5.000,00 €: an den ROMA-Club, weil seine Fans in der 31. Minute der ersten Halbzeit einen Feuerwerkskörper und eine Rauchbombe auf das Spielfeld geworfen hatten, was den Schiedsrichter zwang, das Spiel für etwa vierzig Sekunden zu unterbrechen; abgemilderte Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 Buchstabe. b) CGS.

Bußgeld in Höhe von 4.000,00 €: an das Unternehmen. LECCE dass seine Fans während des Spiels einige Feuerwerkskörper und Rauchbomben auf das Spielfeld werfen; abgemilderte Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 Buchstabe. b) CGS.

Geldstrafe von 3.000,00 €: an den Club HELLAS VERONA, weil seine Fans während des Spiels zahlreiche Papierrollen in den Spielbereich geworfen haben; abgemilderte Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 Buchstabe. b) CGS.

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