Abfall, nationale Strategie und „Minimal“-Anlagen: Welcher Weg?

In einem sich schnell ändernden allgemeinen Rahmen und mit verschiedenen laufenden Änderungen stellt sich eine der offenen Fragen, die gelöst werden müssen – für die Abfallsektor – ist die Codierung eines effektive Strategie mit dem Abfallströme und Gebiete identifiziert werden können, die einem Abfall ausgesetzt sind Pflanzendefizit in der Behandlung und/oder zum Schließen des Kreislaufs. Und dies auch im Sinne einer korrekten Angabe bzgl Behandlungsanlagen als „Minimum“ definiert.

Nach dem Ansatz der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) mit dem MTR-2 sind die Anlagen zur Aufbereitung von Restlicher städtischer Abfall (RUR) und von Organischer Anteil (FORSU) gelten als wesentlich für die Bewirtschaftung des Abfallkreislaufs und unterliegen Kostenregulierung anerkannt und Tarife, die durch Anreize gekennzeichnet sind, die dem entsprechen Europäische Abfallhierarchie (Weitere Informationen finden Sie in den Positionspapieren 186 und 183.)

Diese Systeme unterscheiden sich stark von denen “integriert”d. h. die kreislaufschließenden Behandlungsanlagen, die in den Aufgabenbereich des integrierten Managers fallen, gemäß diesen “zusätzlich”d. h. die verbleibenden Behandlungs- und/oder Kreislaufschließungsanlagen, die nicht als „minimal“ eingestuft und nicht in die Bewirtschaftung „integriert“ sind.

Die Aufgabe, diese Klassifizierung durchzuführen, wurde von der Behörde anvertraut Regionen. In den ersten beiden Jahren (2022–2023) der Anwendung der ARERA-Verordnungen auf Pflanzen gab es einen Höchststand regulatorische Unsicherheit. Erstens haben nicht alle Regionen die erwarteten Fristen eingehalten, die für die Zwecke der vorherigen Kategorisierung am 30. April 2022 angegeben wurden. Dann, ab Anfang 2023, eine Reihe von rechtswissenschaftliche Entscheidungen die aufeinander folgten, haben die gesamte Angelegenheit stark in Frage gestellt, angefangen bei der Rolle von ARERA und der – von dieser – den Regionen übertragenen Rolle (siehe auch Positionspapier Nr. 262). Die Rechtsprechung hat nicht nur Fragen aufgeworfen Kategorisierung nach bestimmten Regionen (Emilia-Romagna, Apulien, Friaul-Julisch Venetien), ging sogar so weit, die Bestimmungen aufzuheben, ging aber so weit, eine zu beantragen Überdenken des gesamten gesetzgeberischen und regulatorischen Rahmens dem Prozess der Identifizierung der „Minimal“-Systeme zugrunde liegen (wie in der folgenden Grafik zusammengefasst).

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Ist Abfall ein Problem oder eine Ressource?

Das gesamte System befindet sich derzeit in einer Phase starker Unsicherheit. Einerseits die Resolution 72/2024/R/ref bestätigte die durch die Resolution 7/2024/R/rif festgelegte Frist vom 30. Juni 2024 als Frist für die Aktualisierung der Klassifizierung der Behandlungsinfrastrukturen und für die Übermittlung an ARERA Wirtschafts- und Finanzplanoder (PEF) der Systeme. Andererseits haben die verschiedenen Sätze die zentrale Rolle der übergeordneten Planung bekräftigt, wie sie von dargelegt wurde Nationales Programm für Abfallwirtschaft (PNGR), auch zur Identifizierung von „Minimal“-Systemen.

Auch wenn es sich um eine der bereits genehmigten Reformen handelt Nationaler Wiederherstellungs- und Resilienzplan (PNRR) für den Abfallsektor, wie die Nationale Strategie zur Kreislaufwirtschaft (SEC) wurde das Programm kürzlich vom Parlament unter Beobachtung gestellt. Der Gesetzgeber hat die Regierung – und insbesondere die – damit beauftragt Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) – die Aufgabe, die PNGR mit ARERA und dem Höheren Institut für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) zu analysieren, und zwar genau für den Teil, der sich auf die Kriterien zur Identifizierung von „Minimal“-Pflanzen bezieht.

Diese Infrastrukturen sind tatsächlich unerlässlich für die regionalen Kreisläufe schließen der städtischen Abfallwirtschaft. Management, das, wie mehrfach dokumentiert, erhebliche regionale Unterschiede in Bezug auf Überschuss/Defizit aufweist. Angesichts all dieser Elemente erscheint es notwendiger denn je, ein neu aufzubauen stabiles und dauerhaftes Gerüst von Regeln. Um jedoch die „Mindest“-Anlagen zu ermitteln, ist es notwendig, den Behandlungsbedarf zu quantifizieren, und zwar nicht nur für die RUR oder für organische Abfälle, sondern für alle Abfälle, die besonderes Gewicht haben Verwertungsmöglichkeiten oder Entsorgungskritikalitäteneinschließlich derjenigen, die durch wirtschaftliche Aktivitäten erzeugt werden.

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Für einen rechtlichen Rahmen zum Thema Abfall, der funktioniert

Um den rechtlich-ordnungspolitischen Rahmen neu zu gestalten, ist es notwendig, diesen neu zu konstruieren roter Faden die die territorialen und nationalen Richtlinien zusammenfügt, um die Sicherheit der Regeln wiederherzustellen und a gleiche Wettbewerbsbedingungen an Marktbetreiber. Tatsächlich sind „Minimalsysteme“ kein Selbstzweck, sondern vielmehr der Mittel zur Verfügung der Regionen zur Sicherung der Abfallwirtschaft: eine Übergangsinstitution zur Überwindung von Marktversagen und zur Schließung territorialer Lücken. Also gehen sie einer Strategie unterworfenkodifiziert in der regionalen und übergeordneten Landesplanung.

Ausgehend von den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 201/2022 (TUSPL) erfordert die zu übernehmende Strategie Sorgfalt Analyse der Marktbedingungen wo die Abfallbehandlung stattfindet. Dort Verhältnis Ziel ist es, potenzielle Menschen bestmöglich zu motivieren öffentliche Interventionen die zur Identifizierung wirklich strategischer Anlagen führen. Wesentlich damit verbunden scheint die Rekonstruktion des gegenwärtigen und zukünftigen Anlagenbedarfs auf der Grundlage „vernünftiger“ Prognosen hinsichtlich der Umsetzung zu sein Präventions- und Entwicklungspolitik der neuen Anlagenkapazität.

Die Regionen haben dann die Aufgabe, diese Strategie in Bezug auf die zu entwickeln Anlagenplanung – um den gegenwärtigen und zukünftigen Behandlungsbedarf zu decken – was die Quintessenz der Rolle der Regionalplanung darstellt. MASE ist verpflichtet, die genaue Quantifizierung des Pflanzenbedarfs durch die Regionen zu überwachen und diese sogar zu erreichen Ablehnung der Regionalpläne nicht nachkommen. Obwohl die PNGR legitim ist, muss der Einsatz von Management auf Makrogebietsbasis der Wiederherstellung des Pflanzenbedarfs untergeordnet werden, um zu vermeiden, dass diese Institution nur als Trick fungieren kann, um von den institutionellen Aufgaben abzuweichen, die der Gesetzgeber den Regionen übertragen hat. Tatsächlich muss jede Regionalverwaltung die Verantwortung dafür übernehmen, eine geeignete Lösung zu finden Behandlungsort Abfälle, die im Hoheitsgebiet anfallen, gegebenenfalls unter Vereinbarung von Vereinbarungen mit benachbarten Regionen zu diesem Zweck wirksame Rationalisierung des Pflanzenparks.

Abfallmakrobereiche

Im Positionspapier (das Sie unten finden) wird eine erste Rekonstruktion des Salden zu decken. Während es für organische Abfälle, mit Ausnahme von Kampanien, keine besonders kritischen Situationen gibt, ist das Bild bei ländlichen Siedlungsabfällen, verrottenden Siedlungsabfällen und Abfällen ganz anders. Auch wenn es einer ist Teilschätzung und konservativ ergibt sich eine Gesamtanforderung über 2,8 Millionen Tonnen auf nationaler Ebene, wobei nur fünf Regionen in der Lage sind, den Behandlungsbedarf zu decken.

Wie bereits erwähnt, ist das von „Minimal“-Systemen ein nützliches Werkzeug, das sein muss Ziel ist es, Lücken zu schließen der Behandlung in Bereichen, in denen es noch Defizite gibt. Es darf daher nicht zu einem weiteren Anlass für staatliche Eingriffe in einem Bereich, nämlich dem der Erholung, werden, in dem die Rechtsprechung dies mit Nachdruck bekräftigt Zentralität des Wettbewerbsprinzips.

Wenn der Staat und insbesondere das MASE für die Festlegung der Strategie verantwortlich sind, sind die Regionalverwaltungen dafür verantwortlich die Umsetzung dieses Weges. Im Wesentlichen bedeutet dies die Rekonstruktion regionaler Bedürfnisse bei der Planung und die Verpflichtung, kohärente Anlagenreaktionen zu ermitteln und zu unterstützen, wobei auch die Abfallproduktion durch wirtschaftliche Aktivitäten berücksichtigt wird.

Die Aufgabe der Politik als Ganzes besteht daher darin Machen Sie diese Strategie zu Ihrer eigenenes auch auf andere strategische Abfallketten auszuweiten und in die entsprechenden Rechtsakte aufzunehmen, um dies zu verhindern Umweltpolitik im Abfallbereich wird durch die Urteile der Verwaltungsrichter noch einmal (neu) geschrieben.

Tatsächlich ist es an der Zeit, der langen Saison der Berufungen und Streitigkeiten ein Ende zu setzen, die zu großer Unsicherheit über die „Spielregeln“ geführt hat, zum Nachteil unternehmerischer Initiativen und letztendlich auch des Gesetzentwurfs, der die Bürger erreicht .

Wir müssen so schnell wie möglich handeln, denn die Frist vom 30. Juni steht jetzt vor der Tür.

Hier das vollständige Positionspapier

*Herausgegeben von Andrea Ballabio, Francesca Bellaera und Donato Berardi

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