„Grünes Licht für Geburtsgeld in kleinen Bergstädten“

„Grünes Licht für Geburtsgeld in kleinen Bergstädten“
„Grünes Licht für Geburtsgeld in kleinen Bergstädten“


PESCARA – Grünes Licht fürGeburtsgeld. Wirtschaftsbeiträge für Neugeborene in den Berggemeinden der Region. Dies wird in der heute veröffentlichten Bekanntmachung festgelegt, die die Gewährung einer Geburtsbeihilfe zugunsten derjenigen Familien vorsieht, die in einer Berggemeinde wohnen und in der Familiengemeinschaft ein Neugeborenes registriert haben.

„Das Geburtsgeld – erklärt der Regionalrat mit Delegationen für soziale Angelegenheiten und lokale Behörden, Roberto Santangelo – ist eine im Regionalgesetz 32 von 2021 vorgesehene Maßnahme, die eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung der Entvölkerung kleiner Berggemeinden vorsieht.“ Ziel des Gesetzes und der darin vorgesehenen Maßnahmen ist es, den Geburtenanstieg zu unterstützen und die demografische Präsenz in kleinen Gemeinden zu festigen, die in den letzten Jahren mehr als alle anderen in demografischer Hinsicht einen sehr hohen, existenzgefährdenden Preis zahlen mussten Gemeinden“.

Antragsberechtigt sind Eltern, die die elterliche Sorge wahrnehmen, der Pflegevater bei vorübergehender Pflege und der gesetzliche Vertreter des Elternteils im Falle, dass der Elternteil minderjährig oder geschäftsunfähig ist. Die Maßnahme richtet sich an Familien, die ein Neugeborenes melden und ihren Wohnsitz in einer der 176 im regionalen Recht genannten Berggemeinden haben. Das Geburtsgeld in Höhe von 2.500 Euro wird Neugeborenen ab dem 1. Januar 2022 bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nur nach Antragstellung innerhalb der Frist von 180 Tagen nach der Geburt ausgezahlt, unter Androhung des Ausschlusses von der Leistung.

„Dies ist – so Stadtrat Santangelo – eine Maßnahme aus einer Hand, in dem Sinne, dass alle Anträge finanziert werden, die die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen, die ein Jahr lang offen bleiben. Die anfängliche finanzielle Ausstattung beträgt 300.000 Euro, soll aber je nach den auf der Plattform der Region eingegangenen Anfragen steigen, da der Regionalrat auf Vorschlag von Präsident Marsilio diese Maßnahme zusammen mit als vorrangig erachtet das der Wohnsiedlung in Berggemeinden”.

Die Bekanntmachung bleibt ein Jahr lang offen. Der Antrag kann ausschließlich online auf der digitalen Schreibtischplattform der Region Abruzzen eingereicht werden; Die Bekanntmachung wird im Abschnitt „Dienstleistungskatalog“ unter der Rubrik „Soziales“ veröffentlicht. Zugriff auf die Seite nur mit SPID erlaubt.


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STICHWORTE

Geburtsbeihilfe in den Abruzzen BERGGEMEINDEN laquila


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