Beiträge für Photovoltaik und Asbestsanierung > Nextville

Das Zeitfenster für die Beantragung von Beiträgen im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikanlagen und der Asbestsanierung an landwirtschaftlichen Gebäuden wurde verlängert. Sie haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit.

Begünstigte dieser Hilfe sind die KMU aktiv in der Produktion landwirtschaftlicher Produkte, die im regionalen Gebiet tätig sind, mit einer elektronischen Firmenakte und dem Besitz oder der Verfügbarkeit des gesamten ländlichen Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll.

Die Beiträge werden entsprechend der chronologischen Reihenfolge der Einreichung der Bewerbungen vergeben. Die Konzessionen decken 40 % der förderfähigen Kosten für den Bau der Photovoltaikanlage und 100 % für die Entfernung, Entsorgung und Sanierung von Asbest- oder Faserzementdächern. Der maximale Beitragsbetrag darf nicht überschritten werden 1.300 Euro pro kWp für Anlagen bis 50 kWp Hey 1.100 Euro pro kWp für Anlagen bis 130 kWp. Bei Dacheindeckungen liegen die Grenzwerte bei 65 Euro/m2 für Asbestdächer und 55 Euro/m2 für Faserzementdächer.

Die Ausgaben berücksichtigt berechtigt Aus der Ankündigung sind:

• Kauf und Installation derPhotovoltaikanlage;

• Entfernung und Entsorgung vorhandener Dächer Asbest Und Faserzementsowie Kauf und Installation neuer Dächer;

• technische Aufwendungen und Aufwendungen für Versicherungskosten.

Eine Kumulierung von Beiträgen für den Bau von Photovoltaikanlagen mit anderen öffentlichen Förderungen im Zusammenhang mit denselben Ausgaben ist nicht möglich. Eine Kumulierung der Kosten für die Entsorgung und Sanierung von Asbest- und Faserzementdächern ist jedoch zulässig.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen wurde verlängert 31. Dezember 2024.

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