Behinderter Mann in Ancona gefangen, 25.000 Euro gestohlen, während er im Krankenhaus liegt. Er hat auch sein Auto gestohlen: Eine verurteilte Brasilianerin

ANCONA Der Kauf eines Autos durch die Aufnahme eines Kredits, aber auch das Geld, das für den Kauf von Schmuck, Abhebungen am Geldautomaten und Banküberweisungen ausgegeben wird. Insgesamt,…

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ANCONA Der Kauf eines Autos durch die Aufnahme eines Kredits, aber auch das Geld, das für den Kauf von Schmuck, Abhebungen am Geldautomaten und Banküberweisungen ausgegeben wird. Insgesamt, mit Ausnahme des Autos, beanstandete die Staatsanwaltschaft ungerechtfertigte Ausgaben in Höhe von rund 25.000 Euro. Unangemessen, weil den Ermittlern zufolge ein 52-jähriger Brasilianer hinter den Bankgeschäften eines 65-jährigen behinderten Mannes steckte.

Der Vorwurf

Die Frau, die sich freundlich und freundlich an den Mann aus Ancona gewandt hatte, landete wegen Umgehung einer inkompetenten Person vor Gericht. Gestern verurteilte Richter Corrado Ascoli sie zu zwei Jahren Gefängnis. Er muss das Opfer, eine Zivilpartei mit der Rechtsanwältin Maria Laura Seracchini, mit 13.000 Euro entschädigen. Die Beschwerde stammt aus dem Jahr 2018, aber es dauerte mindestens drei Jahre, bis die verrückten Ausgaben des 65-Jährigen begannen, der dem Verfahren zur Unterstützungsverwaltung wegen seiner geistigen Defizite unterworfen war.

Den Erkenntnissen der Ermittlungen zufolge nutzte die Angeklagte die wohlwollenden Gefühle des Einwohners von Ancona aus, um ihn zu Finanztransaktionen zu ihren Gunsten zu bewegen. Eines davon ist vor allem der Kauf eines Dr.-Autos, nachdem zur Begleichung der Raten ein Kredit aufgenommen wurde. Zunächst, so heißt es in der Anklageschrift, sei das Auto gemeinsam mit dem Opfer und dem Angeklagten zugelassen worden, dann sei es ihr gelungen, das Alleineigentum zu erlangen.

Kosten

Die Staatsanwaltschaft bestritt außerdem Zahlungen und Abhebungen in Höhe von rund 14.000 Euro zugunsten des 52-Jährigen in einem einzigen Monat, dem August 2015. Ebenfalls in diesem Zeitraum wurden elektronische Zahlungen zugunsten eines Juweliergeschäfts in Höhe von rund 700 festgestellt Euro. Und noch einmal: Zwischen Mai 2016 und Juni 2017 wurden Transaktionen in Höhe von 4.400 Euro gegenüber dem Angeklagten verzeichnet. Noch während seiner Einlieferung ins Krankenhaus soll sie Geld von der EC-Karte des 65-Jährigen abgehoben haben.

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