Beschlagnahme von Seeigeln

Im Rahmen einer komplexen und detaillierten Untersuchung zur Bekämpfung von Verstößen in der Fischlieferkette wurde am Morgen des 19. Mai die operative Einheit der Hafenbehörde von Barletta, durchgeführt a Beschlagnahme von Seeigeln im bebauten Gebiet der Gemeinde Trani. Der Straßenverkäufer, der illegal Seeigel an einem improvisierten Verkaufsstand verkaufen wollte, wurde mit einer Geldstrafe belegt Verwaltungsstrafe von 2000 € und die damit verbundene Beschlagnahme aller Fischprodukte. Die Beschlagnahme erfolgte im Rahmen einer Operation zur Bekämpfung der illegalen Fischerei und des Verkaufs von Seeigeln im Einklang mit dem jüngsten Regionalgesetz Nr. 6 vom 18. April 2023. Das Gesetz verbietet die Entnahme, Sammlung, Zurückhaltung, Beförderung, Anlandung und Vermarktung von Seeigelexemplaren im Küstenmeer Apuliens. für einen Zeitraum von drei Jahren, um die Wiederpopulation der Art in regionalen Meeren zu fördern. Das beschlagnahmte, noch lebensfähige Fischprodukt wurde anschließend ins Meer entlassen, um die Wiederbesiedlung der Art zu fördern und das Risiko des Aussterbens aufgrund der massiven Ernten zu vermeiden. Das Engagement der Küstenwache führt kontinuierlich nicht nur zu einem eifrigen Kampf gegen illegale Aktivitäten, sondern vor allem auch zum Schutz der Meeresressourcen und schließt die Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt ab. Die Soldaten der Hafenbehörde von Barletta und der abhängigen Ämter werden weiterhin Kontrollen zum Schutz der Umwelt und des Meeresökosystems durchführen.

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