Crotone. Solaranlagen auf Krankenhäusern gingen nie in Betrieb, nennt der Rechnungshof 5 Personen

Crotone. Solaranlagen auf Krankenhäusern gingen nie in Betrieb, nennt der Rechnungshof 5 Personen
Crotone. Solaranlagen auf Krankenhäusern gingen nie in Betrieb, nennt der Rechnungshof 5 Personen

CROTONE – Die Solarenergieanlagen, die in Dutzenden Krankenhäusern Kalabriens die Produktion von Warmwasser gewährleisten sollten, wurden tatsächlich mit Kosten von mehreren Millionen Euro gebaut, aber nie in Betrieb genommen. Verlassen, jetzt veraltet und heruntergekommen. Aus diesem Grund hat die regionale Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs zwei öffentliche Manager und drei Berufstätige verklagt, die für einen Steuerschaden von schätzungsweise rund 1,5 Millionen Euro verantwortlich gemacht werden. Die fünf von der Rechnungsgerichtsbarkeit ins Visier genommenen Personen bekleideten in unterschiedlicher Funktion die Funktionen des alleinigen Verfahrensleiters, des Bauleiters oder anderer Verwaltungsaufgaben bei der Ausführung des Vertrags über den Bau von Solarthermieanlagen in 24 Krankenhäusern der Provinz Gesundheitsbehörden von Cosenza, Crotone und Vibo Valentia.

Die von der regionalen Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs koordinierten und von Spezialisten der Wirtschafts- und Finanzpolizeieinheit der Finanzpolizei von Catanzaro durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass die im Jahr 2012 errichteten Anlagen nie tatsächlich zugunsten von in Betrieb genommen wurden Die Strukturen des Gesundheitswesens sind so stark beeinträchtigt, dass sie sich in Ermangelung der geplanten ordentlichen und außerordentlichen Wartungseingriffe in einem Zustand völliger Vernachlässigung und Vernachlässigung befinden.

Der Beschwerde zufolge seien die Systeme bereits in der Entwurfsphase weder auf die Bedürfnisse der Gesundheitseinrichtungen abgestimmt noch auf die bereits vorhandenen hydraulischen Systeme abgestimmt worden. Darüber hinaus befanden sich einige Anlagen sogar in Gebieten mit reduzierter Sonneneinstrahlung. In den meisten Fällen wären die Arbeiten ohne vorherige kommunale Genehmigungen oder Konzessionen und gegebenenfalls ohne die erforderlichen Genehmigungen aufgrund landschaftlicher und umweltschutzrechtlicher Einschränkungen durchgeführt worden, ein Umstand, der die Kommunen dazu veranlasst hat, für einige Anlagen besondere Auflagen zu erlassen Sanktionen zu verhängen und den Abbruchbefehl für illegal durchgeführte Arbeiten zu erlassen. Folglich wird den fünf Probanden „schwer fahrlässiges“ Verhalten vorgeworfen, sowohl was die Richtigkeit der Projekte als auch die anschließenden Kontrollen betrifft, die den technischen Verantwortlichen übertragen wurden, die zum Schutz der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung des Energieverbesserungsprogramms berufen sind.

Der Aufbau der Anlagen wurde von der Provinzgesundheitsbehörde Cosenza als Federführer und Auftraggeber, auch im Interesse der anderen Gesundheitsbehörden, unter technisch-administrativer Mitarbeit eines eigens gegründeten Konsortiums koordiniert, auch mit Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben. Der umstrittene Schaden entspricht dem Beitrag, den das Umweltministerium für den Bau der Anlagen im Rahmen eines Programms für erneuerbare Wärmeenergie für Gesundheitsunternehmen gezahlt hat. Quelle: Il Crotone

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