In Mazara ist die Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats gefährdet

Zwei Anträge wurden fristgerecht bei der Gemeinde eingereicht (bis 22. Mai, 12 Uhr) für die Wahl des ausländischen stellvertretenden Gemeinderats geplant für Sonntag, 16. Juni. Allerdings sind beide Listen, eine zur Unterstützung der Kandidatur von Herrn Soualmia Mohamed Alì, die andere zur Unterstützung der Kandidatur von Frau Hiba Sfar (beide in Tunesien geboren und seit mindestens 4 Jahren in Mazara del Vallo wohnhaft) ergeben sich aus einer Erstprüfung mit einer deutlich geringeren Anzahl ordnungsgemäß beglaubigter Unterschriften von Listenabonnenten im Vergleich zur Mindestanzahl von 75 regelmäßig beglaubigten Unterschriften, die in Artikel 15 der Gemeindeverordnung vorgeschrieben sind.

Die Unterlagen für die Präsentation der Listen, die von der vom Generalsekretär ausdrücklich beauftragten Leiterin des städtischen Sektors I, Giovanna Lombardo, eingegangen sind, wurden an die städtische Wahlkommission weitergeleitet, die ihre Gültigkeit beurteilen muss. Daher erscheint die Absage der Wahl am 16. Juni für die Wahl des ausländischen Gemeinderats wahrscheinlich wegen Nichteinhaltung der Kunst hinzugefügt. 15 der Kommunalordnung bei der Einreichung der Kandidaturen, auch wenn die endgültige amtliche Entscheidung durch die Kommunalwahlkommission mitgeteilt werden muss. Absatz 4 der Kunst. 8 der Gemeindeordnung für die Wahl ausländischer Gemeinderäte nach der durch den Gemeinderat mit Beschluss Nr. 105 vom 8. Oktober 2019 sieht vor: Für den Fall, dass die Wahl des stellvertretenden Stadtrats aufgrund des Fehlens von Kandidaten nicht durchgeführt wird, beruft die Gemeindeverwaltung spätestens 12 Monate nach dem Datum der Wahl des Gemeinderats ein eine Neuwahl.

PREV Wahl-Special: Falcone kehrt mit dem Sieg von Carmelo Paratore in die Vergangenheit zurück
NEXT Francesco Guccini in Bologna, vierzig Jahre nach dem historischen Konzert von 1984