Fiumicino, die Verordnung gegen störende Geräusche wurde geändert: Folgendes ändert sich

Die Verordnung

26. Mai 2024 | 15.42 Uhr

Der Kommandeur der örtlichen Polizei: „Wir hielten es für angemessen, die Wohn- und Wohnbedürfnisse mit denen der Wirtschafts- und Arbeitstätigkeit in Einklang zu bringen.“

Fiumicino, 26. Mai 2024 – Rückruf Gewerkschaftsverordnung Nr. 23 vom 15.05.2024 am Regelung vorübergehender lärmintensiver Aktivitäten zum Schutz von Ruhe und Erholung und insbesondere Artikel 8.

Die Möglichkeit zur Änderung des oben genannten Artikels wurde hervorgehoben, indem festgelegt wurde, dass die Verwendung von Reproduktionsgeräten nur unter Einhaltung der in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Schallgrenzwerte erfolgen darf, beispielsweise um die Nachbarschaft nicht zu stören. Deshalb müssen die Geräusche nach 22.00 Uhr reduziert werden, um nicht von Dritten wahrgenommen zu werden. Im gesamten Gemeindegebiet ist die Nutzung von fest installierten oder in Fahrzeugen eingebauten Lautsprechern zu gewerblichen oder Werbezwecken verbotenoder.

„Angesichts der touristischen Ausrichtung des Gemeindegebiets und insbesondere im Sommer des exponentiellen Bevölkerungswachstums im Gemeindegebiet hielten wir es für angemessen, den Wohnungs- und Unterbringungsbedarf mit dem der Wirtschafts- und Arbeitstätigkeit in Einklang zu bringen. Aus diesem Grund haben wir den Sonntag den anderen Wochentagen gleichgestellt und damit die Möglichkeit gegeben, in den erlaubten Zeitfenstern vorübergehend lärmintensive Tätigkeiten auszuüben.betonte die örtliche Polizeikommandantin Daniela Carola.

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