Kauf und Renovierung der Gebäude des neuen Justizpalastes von Messina: Der russische Stadtrat befragt die Gemeinde

Kauf und Renovierung der Gebäude des neuen Justizpalastes von Messina: Der russische Stadtrat befragt die Gemeinde
Kauf und Renovierung der Gebäude des neuen Justizpalastes von Messina: Der russische Stadtrat befragt die Gemeinde

Der Stadtrat Alessandro Russo von der Demokratischen Partei befragte den Bürgermeister von Messina, Dr. Federico Basile, und den Stadtrat für Kulturerbe, Dr. Roberto Cicala, offiziell zum Kauf und zum Status der Umbauarbeiten an den ehemaligen Gebäuden der Bank of Rome und ehemalige Cassa di Risparmio Vittorio Emanuele. Diese Grundstücke, die mit dem Ziel erworben wurden, den neuen Justizpalast zu beherbergen, stehen im Mittelpunkt einer Reihe von Bedenken und Bitten um Klärung seitens Stadtrat Russo.

Der Kontext des Kaufs

Am 2. August 2023 genehmigte der Stadtrat von Messina einen Beschluss, der den Kauf der beiden prestigeträchtigen Gebäude für insgesamt 16,2 Millionen Euro genehmigte, die als neuer Sitz des Justizpalastes der Stadt dienen sollen. Der Kauf wurde am 7. August 2023 mit der Vertragsunterzeichnung zwischen der Gemeinde Messina und den Verkaufsgesellschaften „Unire 100 srl“ und „Unire 54 SpA“ formalisiert. Nach der Unterzeichnung erließ der zuständige Leiter der Steuerabteilung der Gemeinde einen Beschluss Nr. 9222 vom 9. November 2023, für die Verpflichtung und Liquidation von 9.460.000 Euro als erste Anzahlung.

Die Anliegen des russischen Stadtrats

Stadtrat Alessandro Russo äußerte eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises und der Transparenz der durchgeführten Bewertungen. Nach dem vom Architekten erstellten Kongruenzgutachten. Giovanni Rizzo, beauftragt von der Firma „Patrimonio Messina SpA“, wurde der Marktwert der Immobilien als angemessen erachtet. Russo betonte jedoch, dass die Fairness Opinion auf einer tabellarischen Schätzung und nicht auf einer detaillierten metrischen Berechnung der Renovierungsarbeiten beruhte. Diese Bewertungsmethode wirft Fragen hinsichtlich der Transparenz und Genauigkeit der Bewertung selbst auf.

Unterschiede in den Bewertungen

Der Kaufpreis der beiden Gebäude, den die verkaufenden Unternehmen an UNICREDIT SpA zahlten, betrug jeweils 3,2 Millionen Euro für das ehemalige Gebäude Cassa di Risparmio Vittorio Emanuele und 600.000 Euro für das ehemalige Gebäude der Banca di Roma. Die Meinung des Architekten zur Kongruenz. Rizzo bewertete die beiden Immobilien daraufhin mit 6.314.000 Euro bzw. 2.679.000 Euro. Anschließend wurde der Gesamtkaufpreis inklusive Sanierungs- und Anpassungsarbeiten auf 16,2 Millionen Euro festgelegt.

Schlüsselfragen des russischen Beraters

Stadtrat Russo formulierte mehrere Kernfragen an die Gemeindeverwaltung:

  1. Preisbewertung: Warum wurde der Marktwert der beiden Gebäude in der Vorphase des Kaufs mit einem höheren Quadratmeterpreis ermittelt als vom Real Estate Market Observatory (OMI) der Revenue Agency geschätzt?
  2. Bewertungsmethode: Warum wurde das endgültige Verkaufsangebot auf der Grundlage einer Angemessenheitsbeurteilung angenommen, die auf mutmaßlichen tabellarischen Berechnungskriterien beruhte, ohne dass eine geschätzte metrische Berechnung durch die technischen Büros der Verwaltung oder durch das Unternehmen „Patrimonio Messina“ validiert wurde?
  3. Gewerbeflächen: Ob Flächen, die nicht für Bürozwecke genutzt werden können, in die Berechnung der Gesamtfläche einbezogen wurden, wie zum Beispiel Räume im Stockwerk unterhalb der Straße des ehemaligen Gebäudes Cassa di Risparmio Vittorio Emanuele.
  4. Sicherheitszertifizierungen: Wenn die verkaufenden Unternehmen die von den Bauingenieuren von Messina angeforderten Unterlagen zur statischen Sicherheit und Erdbebenanfälligkeit der Gebäude vorgelegt haben.
  5. Design und Renovierung: Wenn die verkaufenden Unternehmen der BBCCAA-Superintendenz von Messina die erforderliche Planung vorgelegt haben, um mit den Arbeiten unter Berücksichtigung des historischen und architektonischen Wertes der Gebäude zu beginnen, und wenn der Verwaltung Informationen über diese Planung vorliegen.
  6. Einhaltung der Vertragsbedingungen: Wenn die für die Lieferung der umgebauten Gebäude vorgesehenen Vertragsfristen von vierzehn Monaten eingehalten werden, da mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen wurde.

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