Angeschlossene Zahnärzte: TAR verurteilt die ASP von Agrigento und das regionale Gesundheitsamt

Angeschlossene Zahnärzte: TAR verurteilt die ASP von Agrigento und das regionale Gesundheitsamt
Angeschlossene Zahnärzte: TAR verurteilt die ASP von Agrigento und das regionale Gesundheitsamt

Ersatz des Schadens, der aus der verspäteten Vertragsabwicklung resultiert.

Einige bereits akkreditierte zahnärztliche Einrichtungen in Agrigento, Favara, Santa Elisabetta, Aragona, Calamonaci, Canicattì und Ravanusa erhielten keine Verträge von der ASP von Agrigento für die Erbringung spezialisierter ambulanter Dienstleistungen im Auftrag des regionalen Gesundheitssystems.

Da sie die Weigerung des ASP von Agrigent für rechtswidrig hielten, schlugen die besagten zahnmedizinischen Strukturen unter der Schirmherrschaft der Anwälte Girolamo Rubino und Giuseppe Impiduglia eine gerichtliche Berufung beim TAR-Palermo ein und beantragten die Aufhebung der jeweiligen Weigerungsmaßnahmen Beurteilung der Verpflichtung des ASP von Agrigent, mit der Vertragsvereinbarung und Zuweisung des entsprechenden Budgets fortzufahren.

Während des Verfahrens betonten die Anwälte, dass die den Ablehnungen der ASP zugrunde liegenden Annahmen falsch seien, wonach keine neuen Verträge hätten abgeschlossen werden dürfen, da es in der Provinz Agrigent bereits 42 Strukturen für die Zahnmedizin gebe und daher hätte nicht davon ausgegangen werden dürfen, dass ein Bedarf an neuen Strukturen besteht.

Insbesondere argumentierten die Anwälte Rubino und Impiduglia vor Gericht, dass die akkreditierten Strukturen, die dies beantragt hatten, ohne weitere Einschränkungen oder Aufschiebungen hätten unter Vertrag genommen werden müssen, da „eine Oligopolsituation zugunsten der zuvor vertraglich vereinbarten Strukturen nicht aufrechterhalten werden konnte, was daher beabsichtigt war.“ den gesamten Bedarf auf unbestimmte Zeit verwalten zu können.“

Bis zur Urteilsverkündung überprüfte die ASP von Agrigento aufgrund der von den Anwälten Rubino und Impiduglia eingereichten Beschwerden ihre Bestimmungen und fuhr mit der entsprechenden Vertragsvereinbarung der vor der TAR – Palermo entstandenen Zahnstrukturen fort.

Nach dem Vertragsabschluss schlugen die oben genannten Strukturen, wiederum unter der Schirmherrschaft der Anwälte Rubino und Impiduglia, stets eine weitere Klage vor der TAR Palermo vor, die auf Ersatz des durch die Verzögerung des Vertragsabschlusses entstandenen Schadens abzielte.

Mit Urteil vom 20. Mai 2024 akzeptierte die TAR-Palermo die von den Anwälten Rubino und Impiduglia eingelegte Berufung und verurteilte, da sie das fahrlässige Verhalten des ASP von Agrigento und den daraus resultierenden Schaden im Rechtsbereich der beschwerdeführenden Strukturen als erwiesen ansah der ASP auf die Zahlung des erlittenen Schadens zuzüglich der Geldaufwertung und der gesetzlichen Zinsen.

Eine ähnliche Geschichte vereinte auch einige bereits akkreditierte zahnärztliche Strukturen in der Provinz Palermo und Trapani, die, wiederum unter der Schirmherrschaft der Anwälte Girolamo Rubino und Giuseppe Impiduglia, beim TAR – Palermo Berufung einreichten, um eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten und verursacht durch die rechtswidrigen Bestimmungen über die Vertragsabwicklung akkreditierter und noch nicht vertraglich vereinbarter Strukturen, die in der Verordnung DA 1658/2013 des Gesundheitsministeriums enthalten sind und später von der TAR-Palermo aufgehoben wurden.

Insbesondere leiteten die oben genannten Verteidiger vor Gericht ab, wie die Voraussetzungen für die Erlangung von Schadensersatzschutz anzusehen seien, da in diesem Fall der Schaden, den die Zahnstrukturen erlitten hätten, mit der Verzögerung bei der Vertragsabwicklung und Zuteilung des Budgets zusammenhänge und dies auch tun sollte wurden als gleichwertig mit dem Budget angesehen, das die beschwerdeführenden Strukturen ohne den unrechtmäßigen Gemeinderatsbeschluss mit Sicherheit erreicht hätten.

Nun, unter Berücksichtigung der Verteidigungsthesen mit Urteil vom 31. Mai 2024 hat die TAR-Palermo die Berufung angenommen und die Schadensersatzklage in Bezug auf die für das Jahr 2013 nicht erhaltenen Beträge, die vom Gesundheitsministerium entschädigt werden müssen, als begründet erachtet der sizilianischen Region sowie Währungsaufwertung und Interesse an der gesetzlichen Maßnahme.

Aufgrund der Wirkung dieser Urteile der TAR-Palermo wurden die bereits akkreditierten Zahnärzte der Provinzen Agrigent, Palermo und Trapani für den Schaden entschädigt, der sich aus der verspäteten Vertragsabwicklung ergab.

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