POZZUOLI| Räumte und unbenutzbare Immobilien: Hier sind die zu befolgenden Vorgehensweisen

Die Empfänger einer Räumungsanordnung oder einer Erklärung über die Unbrauchbarkeit der Grundstücke von Pozzuoli Personen, die durch Erdbeben beschädigt wurden, müssen diese Verfahren befolgen.

Der Eigentümer, Wohnungseigentumsverwalter oder Mieter, der von einer Räumungsanordnung oder einer Erklärung der teilweisen Unbrauchbarkeit nach einer Inspektion durch städtische Techniker, Feuerwehr oder AeDES-Techniker betroffen ist, kann auf Widerruf einen separaten Techniker mit der Durchführung der abgeschlossenen Arbeiten beauftragen Bestimmung. Dem formellen Auftrag ist der Ausweis des verantwortlichen Technikers und aller von der Maßnahme betroffenen Personen beizufügen;

Der verantwortliche Techniker muss eine zertifizierte E-Mail an die folgende Adresse senden: [email protected] (und für Informationen an [email protected]) mit: der Kopie des formaler Auftrag erhalten; Jeder Antrag auf Zugang zu den Dokumenten, um den Inspektionsbericht abzurufen, mit dem die Räumung durchgeführt wurde (organisiert durch kommunale Techniker, Feuerwehr- oder AeDES-Techniker). Befindet sich der Bericht bereits im Besitz der Partei, muss er stattdessen der beglaubigten E-Mail beigefügt werden;

den Antrag auf Zugangsgenehmigung zu den von der Bestimmung betroffenen Grundstücken, für die er einen eidesstattlichen Bericht erstellen muss, und alle Arbeiten, die einen sicheren Zugang zu dem Gebäude oder der Wohnung ermöglichen, die für die Zwecke der Inspektion und des Berichts über die Eingriffssicherheitsmaßnahmen freigegeben werden getroffen werden, die Folgendes betreffen können:

Nach Beseitigung der Gefahr bedarf es in diesem Fall keiner ausdrücklichen Genehmigung. Der Techniker muss dann, wiederum per zertifizierter E-Mail, den Abschluss des Eingriffs mit der Übermittlung der „Bescheinigung über die Beseitigung der Gefahr“ mitteilen.

Wenn jedoch die Errichtung von Bauwerken geplant ist, ist gemäß Präsidialerlass 380/2001 die Ausstellung einer Qualifikation nach Einreichung eines konkreten Antrags auf der SUE-Plattform erforderlich. Wenn der Eingriff auch die Errichtung baulicher Anlagen umfasst, ist die Stellungnahme der städtischen Erdbebenkommission erforderlich.

Am Ende der Arbeiten müssen die zuständigen Techniker, die Eigentümer oder Verwalter der Eigentumswohnung den Widerruf der Verordnung beantragen, indem sie die Konformitätsbescheinigung und die Bescheinigung über die Fertigstellung der Arbeiten an die Adresse [email protected] senden .na.it (und für Informationen an [email protected]).

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