Umkämpfte Garage, Nachricht an die TAR

Der Staatsrat hat den Streit zwischen einem Bürger und der Gemeinde bezüglich der Genehmigung für den Bau einer Garage in der Wohnanlage Santamaria in der Via Roma an das regionale Verwaltungsgericht Kampanien verwiesen. Die Richter des dritten Abschnitts des Palazzo Spada unter dem Vorsitz von Raffaele Greco akzeptierten die Berufung von Luisa Quintavalle gegen das Innenministerium, das Provinzkommando der Feuerwehr von Caserta und die Regionaldirektion der Feuerwehr von Kampanien. Die Firma Immobiliare Santamaria, Eigentümerin der umstrittenen Flächen, erschien nicht vor Gericht.

Der Fall betrifft den Antrag auf Aufhebung der abweichenden Genehmigung, die das Provinzfeuerwehrkommando der Immobiliare Santamaria für den Bau einer Privatgarage mit einer Fläche zwischen 300 und 1.000 Quadratmetern erteilt hat. La Quintavalle und Saverio Stanga, alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens Dogi, bestritten die Rechtmäßigkeit der Ausnahme von den Brandschutzvorschriften und waren der Ansicht, dass diese zu Unrecht gewährt worden sei.

Das regionale Verwaltungsgericht Kampanien hatte die Berufung in erster Instanz für unzulässig erklärt. Der Staatsrat war jedoch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, da er der Ansicht war, dass im Verfahren des kampanischen Verwaltungsgerichts ein Fehler unterlaufen sei. Infolgedessen wurde die TAR-Entscheidung aufgehoben und der Fall zur erneuten Prüfung an die TAR Kampanien zurückverwiesen.

Der Staatsrat beschloss daher, den Beschwerdeführern eine neue Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Gründe zu geben und betonte die Bedeutung der korrekten Anwendung der Brandschutzbestimmungen in Wohngebieten.

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