Eigenständige Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung: Hier ist die Ankündigung

Die Bekanntmachung zur Finanzierung von Projekten für ein unabhängiges Leben zur Stärkung des Rechts von Menschen mit Behinderungen, in vollem Bewusstsein zu leben und die Verantwortung für ihre Entscheidungen bei der Verfolgung ihrer möglichen Autonomie zu übernehmen, wurde auf der institutionellen Website der Gemeinde Foligno veröffentlicht. Der wirtschaftliche Beitrag für jeden Projektvorschlag darf 12.000 Euro für 12 Monate (maximale Projektdauer) nicht überschreiten. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 64 Jahren alt sind; sind italienische Staatsbürger, EU-Bürger, Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Bürgern mit einer Aufenthaltskarte oder einem Daueraufenthaltsrecht oder Nicht-EU-Bürger, die sich regelmäßig in Italien aufhalten (einschließlich Inhaber von internationalem Schutz, humanitärem Schutz und Asylbewerbern), ausgenommen Inhaber von Visa kurzfristig. Und wiederum sind sie Einwohner einer der Gemeinden der Sozialzone 8; in einem festgestellten Invaliditätszustand (ex Art. 3 c. 3 und ex Art. 4 des Gesetzes 104/92) und mit einem gültigen ISEE von höchstens 35.000 Euro. Der Antrag kann ab Montag, dem 3. Juni, bis zum nächsten 3. Juli, 23.59 Uhr, über Spid und elektronischen Personalausweis über die IT-Plattform für die Einreichung von Online-Anträgen auf der Website der Gemeinde Foligno eingereicht werden. Die Einreichung mehrerer Anträge durch dieselbe Person ist nicht zulässig.

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