Die Gemeinde lehnt die Telefonantenne ab

Öffentlicher Alarm wurde letzten Februar ausgelöst, als in einer Sitzung des Territorialrates von Ravenna Süd der Antrag gestellt wurde Ilias Italienein Telekommunikationsunternehmen, mit der Installation einer neuen Mobilfunkbasisstation (SRB) inGrünfläche der Viale Randi zwischen den beiden Fahrbahnen. Die Antenne würde sich ungefähr auf der Höhe des Krankenhauses auf der Westseite und der Via Redipuglia auf der Ostseite befinden. Der Vorschlag für eine 30-Meter-Telefonantenne in der Viale Randi wurde von der Gemeinde abgelehnt.

Die Telefonantenne in der Viale Randi wurde abgelehnt

Alvaro Ancisi von Lista für Ravenna hatte die Leiter der kommunalen Dienste (die für die Erteilung der Genehmigung verantwortlich sind) um die Bereitstellung gebeten maximale Aufmerksamkeit für die Wirkung der Struktur auf dem umliegenden Gelände, wobei insbesondere die 30 Meter hohe Masthöhe einschließlich des Banners zu berücksichtigen ist, auf der 6 Antennen und 3 Satellitenschüsseln installiert werden sollen.

Das für den Straßenverkehr vorgesehene Gebiet ist ebenfalls kommunales Eigentum. Im selben Gebiet gibt es in einem Umkreis von 500 Metern sieben weitere vergleichbare elektromagnetische Mobilfunkinfrastrukturen.

Ausschlaggebend hierfür war die negative Meinung des Managers des One Stop Shop for Construction (SUE)ausgestrahlt am 3. Mai um One Stop Shop für produktive Aktivitäten (SUAP)dessen Manager am 9. Mai daraufhin seine Entschlossenheit zum Ausdruck brachte, den Fall vorläufig negativ abzuschließen. „Der Designeingriff – so steht es in der SUE-Stellungnahme – entspricht nicht den aktuellen städtebaulichen Instrumenten“. Tatsächlich wird der in der Stadtplanungsverordnung (RUE) der Gemeinde zulässige freie Sichtbarkeitsindex (IVL) nicht eingehalten, da der Abstand des Systems von der Straßengrenze viel geringer ist als seine beträchtliche Höhe.

Iliad legte Einspruch gegen die Verwaltungsentscheidung ein und erinnerte an eine kürzliche Gesetzesänderung, nach der die regulatorischen Anforderungen der Gemeinden dies nicht können „Standortbeschränkungen einführen in verallgemeinerten Gebieten des Territoriums von Basisfunkstationen für elektronische Kommunikationsnetze“. Meiner Meinung nach trifft diese Regelung nicht auf den Fall zu, da die oben genannte RUE-Anforderung, gestützt auf stichhaltige Begründungen, auf diesen Fall zutrifft genau lokalisierbare Bereiche. Darüber hinaus gibt es in diesem Fall weitere Bereiche in der Umgebung, die von Beschränkungen ausgenommen sind oder in denen andere Antennen zu bestehenden Funkbasisstationen hinzugefügt werden können. Bis zum 11. Juli wird die SUAP die endgültige Entscheidung treffen, die, wenn sie negativ ist, nur durch den Rückgriff auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit angefochten werden kann.

Lesen Sie auch: Montessori Park, La Pigna: „Nach unserer Beschwerde liegt die Beschwerde der Bewohner auch bei der Staatsanwaltschaft.“

PREV Junge Autoren und Videomacher, ausgezeichnet von „Biblioteriamo“ / Cesena / Home
NEXT Ceraso-Liste: ZTL und Parkplätze müssen überprüft werden, da sie die Besucherzahlen des Zentrums nicht verbessern