„Die Gemeinde zerstört Grünflächen“

Reggio, das Nachbarschaftskomitee Viale Calabria-Via Palmi gegen die Entscheidungen der Stadtverwaltung zum Schutz des Baumerbes.

„Wieder einmal startet die Stadtverwaltung von Reggio Calabria einen Angriff auf das grüne und baumreiche Erbe der Stadt. Nachdem er sich gegen die Palmen der Strandpromenade von Falcomatà geworfen und Hunderte von Bäumen in der ganzen Stadt gefällt hat, sind nun die Grünflächen der Piazza Milano an der Reihe.

Von einem Tag auf den anderen sahen die Bürger, die in den an die Piazza Milano angrenzenden Gebieten wohnten, wie das Gebiet zwischen Via Palmi und Piazza Milano eingezäunt wurde und nach ein paar Tagen mit unglaublicher Wildheit eine wunderschöne Hecke und mindestens ein Dutzend Bäume entwurzelt wurden Gnade, unter anderem einige wertvolle wie 4 Multiflora-Magnolien, einige Jacaranda-Mimosifolia-Bäume und andere schöne Bäume, die diesen Bereich etwas außerhalb des Stadtzentrums zumindest verschönerten.

Der Hinweis geht weiter.

„Um diese unaussprechliche Art des Handelns einzurahmen, gibt es keine Hinweise darauf, wer die Vertragsfirma für die Arbeiten ist, um welches neue Projekt es sich handelt, wie viel es kostet, welchen Beginn die Arbeiten haben, kurz gesagt, überhaupt nichts.“

Wir können nur feststellen, dass die Falcomatà-Regierung erneut das Paradigma des Marquis del Grillo anwendet: Ich bin ich und du bist kein C…

Und genau an den „Marquis del Grillo Falcomatà“ und seine Mitarbeiter appellieren wir, welche Stadt Sie unseren und Ihren Kindern hinterlassen, und stellen uns auch eine Frage: Würde ein „Sanierungsprojekt“ des Gebiets im Widerspruch zu den vorhandenen Bäumen stehen? ?

Wir fügen noch einmal den Link zum Herunterladen bei: https://www.consiglioregionale.calabria.it/upload/testicoordinati/2024-07_2024-02-07.pdf
Regionalgesetz 7. Februar 2024, Nr. 7
Regeln zur Aufwertung von Grünflächen und Pflanzenformationen in städtischen Gebieten.
(BURC Nr. 31 vom 8. Februar 2024).

Insbesondere zitieren wir Artikel 8 in Absatz 1:
„Um die Erhaltung und Erneuerung des Baumerbes oder der Hecken oder der entwurzelten Stauden- und Staudenbestandteile zu gewährleisten, ist für jeden gefällten Baum bzw. für jede entwurzelte Hecke bzw. Staudenstrauch- und Staudenbestandteile die Anpflanzung von zwei Sträuchern und Staudenbestandteilen erforderlich oder mehr Bäume derselben Art, außer im Fall invasiver gebietsfremder Arten, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Gemeinden innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Fällgenehmigung durchzuführen.“

LESEN SIE WEITER AUF CITYNOW

PREV Neapel, wie man das Di-Lorenzo-Problem löst: Hypothese der Versetzung ins Ausland, Preisfestlegung
NEXT Starten Sie den kostenlosen Online-Kurs auf Englisch – Inside Salerno