Vicenza-Avellino, Geldstrafen für beide Klubs: Die für den rot-weißen Klub ist höher

Vicenza-Avellino, Geldstrafen für beide Klubs: Die für den rot-weißen Klub ist höher
Vicenza-Avellino, Geldstrafen für beide Klubs: Die für den rot-weißen Klub ist höher

Montag, 3. Juni 2024 – 16.09 Uhr – Autor: Trivenetogoal Staff

Der Sportrichter verhängte nach dem Rückspiel-Halbfinale der Playoffs der Serie C zwei Geldstrafen gegen Vicenza und Avellino

Bußgeld 3.000,00 €
LR VICENZA für Handlungen, die gegen die Regeln der Ordnung und Sicherheit verstoßen, und für gewalttätige Handlungen seiner Anhänger, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und darin bestehen, dass er Folgendes eingeleitet hat:
1. im Zusammenhang mit dem Beginn des Spiels, vom Süd-Tribünensektor aus, ein Aufflackern auf dem Spielfeld, ohne Folgen;
2. in der 14. Minute der ersten Halbzeit aus dem Distinti Numerati-Sektor ein Aufflackern auf dem Spielfeld, ohne Folgen;
3. in der 19. Minute der zweiten Halbzeit aus dem Südverteidigersektor ein Aufflackern auf dem Spielfeld, ohne Folgen;
4. in der 19. Minute der zweiten Halbzeit aus dem Südverteidigersektor eine leere Flasche auf dem Spielfeld, ohne Folgen;
5. Von der 19. bis zur 23. Minute der zweiten Halbzeit wurden im Distinti-Sektor als Reaktion auf die Würfe der gegnerischen Fans drei Rauchbomben auf die Fans im Nordverteidigersektor abgefeuert, ein Verhalten, das zur Sperre führte des Spiels für vier Minuten;
6. In der 97. Minute des Spiels, aus dem südlichen Standplatzsektor, ein mittelstarker Aufflackern auf dem Spielfeld, ohne Konsequenzen.
Fortsetzung betrachtet, Maß der Sanktion in Anwendung der Artikel. 13, Absatz 2, und 25, Absatz 3 und 26 CGS, nach Beurteilung der Gesamtnatur des Sachverhalts, einschließlich der Spielunterbrechung und der inhärenten Gefahr, pyrotechnisches Material auf gegnerische Fans zu werfen, und unter Berücksichtigung der vorgesehenen und umgesetzten Maßnahmen Anwendung der gemäß Art. 29 CGS (r. Federal Proc., RCC).
Bußgeld 2.500,00 €
AVELLINO wegen Verstößen gegen die Ordnungs- und Sicherheitsregeln und wegen Gewalttaten seiner Anhänger im North Steps-Sektor, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, bestehend aus:
1. vor Beginn des Spiels eine Leuchtrakete in die Spielfläche geworfen zu haben, ohne dass dies Folgen hatte;
2. in der 41. Minute der ersten Halbzeit ein Glas voller Flüssigkeit in den Spielbereich geworfen zu haben, ohne dass dies Folgen hatte;
3. In der 19. Minute der zweiten Halbzeit kletterte einer ihrer Anhänger über die Absperrungen des Nord-Sektors, um eine Flagge zu erobern, und wurde sofort von der Polizei gestoppt, bevor er den reservierten Nummern-Sektor erreichen konnte gegnerische Fans;
4. in der 19. Minute der zweiten Halbzeit drei Feuerwerkskörper mittlerer Stärke ohne Folgen auf das Spielfeld geschossen zu haben;
5. von der 19. bis zur 23. Minute der zweiten Halbzeit zwei Feuerwerkskörper und zwei Rauchbomben auf die gegnerischen Fans im Numbered Distinguished Sector geworfen zu haben, was zur Unterbrechung des Spiels für vier Minuten führte;
6. in der 30. Minute der zweiten Halbzeit einen Knallkörper mittlerer Stärke folgenlos auf das Spielfeld geworfen zu haben;
7. wegen der Beschädigung von zwei Lautsprechern, die sich in der Nähe der Absperrungen des North Steps-Sektors befanden.
Fortsetzung betrachtet, Maß der Sanktion in Anwendung der Artikel. 13, Absatz 2, 25, Absatz 3 und 26 CGS, nach einer Gesamtbetrachtung des Sachverhalts, einschließlich der Spielunterbrechung und der inhärenten Gefahr, pyrotechnisches Material auf gegnerische Fans zu werfen, wurde festgestellt, dass der sanktionierte Verein bestritt des Auswärtsspiels und berücksichtigte Organisationsmodelle, die gemäß Art. 29 CGS (r. Federal Proc., RCC – Fotodokumentation, Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz auf Verlangen).

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