Monza, Carabinieri-Feier am 5. Juni: Verkehrsänderungen


Änderungen am Straßennetz für die Carabinieri-Zeremonie

Anlässlich der für den 5. Juni geplanten Feierlichkeiten zur Arma dei Carabinieri Zu Monza, wurden spezielle Verordnungen erlassen, um den Verkehr von Fahrzeugen in den Bereichen Piazza Duomo und Piazza Roma zu regeln. Diese Maßnahmen wurden getroffen, um Sicherheit und Ordnung während des Auf-, Durchführungs- und Abbaus der für die Zeremonie erforderlichen Strukturen zu gewährleisten.

3. Juni: Einschränkungen auf der Piazza Duomo

Am 3. Juni von 15:00 bis 19:00 Uhr ist der Verkehr auf der Piazza Duomo für alle Fahrzeuge mit Ausnahme von Fahrrädern und Fußgängern verboten. Dieses Verbot bleibt in Kraft, bis der Abbau der für die Zeremonie genutzten Gebäude abgeschlossen ist.

4. und 5. Juni: erweiterte Beschränkungen

Vom 4. Juni, 13 Uhr, bis zum 5. Juni, 23 Uhr, wird das Verkehrsverbot auf der Piazza Duomo auf alle Fahrzeuge ausgeweitet, mit Ausnahme von Fahrrädern und Fußgängern. Im gleichen Zeitfenster wird es auf der Piazza Roma ein Verkehrsverbot im Bereich zwischen Nummer 16 und Arengario geben. Fahrzeuge, die über die Via Italia an der Kreuzung mit der Piazza Roma fahren, müssen geradeaus weiterfahren oder rechts abbiegen, während Fahrzeuge, die vom Largo IV Novembre kommen und über die Piazza Roma fahren, in Richtung Via Vittorio Emanuele II fahren müssen.

Aussetzung des ZTL

Änderungen an Tor 4 von Largo IV Novembre

Die verkehrsberuhigte Zone (ZTL) wird in den folgenden Zeiträumen vorübergehend gesperrt:
– 3. Juni, von 15:00 bis 19:00 Uhr
– 4. Juni, am 5. Juni von 13 bis 23 Uhr

Diese Sperrung betrifft Tor 4 des Largo IV Novembre, um den Auf- und Abbau der für die Zeremonie erforderlichen Strukturen zu ermöglichen.

Sicherheitsregeln und Pflichten für Fahrer

Einschränkungen während der Verkehrssperre

Während der vorübergehenden Verkehrsunterbrechung ist die Durchfahrt von Fahrzeugen, die der Prozession nicht folgen, in beide Richtungen entlang der von der Bewegung der Teilnehmer betroffenen Strecke verboten. Autofahrer dürfen die Prozessionsstrecke nicht betreten. Jeder, der von Straßen oder Bereichen kommt, die die Route kreuzen, muss vor der Benutzung anhalten und dabei die Anweisungen oder Lichtzeichen des verantwortlichen Personals beachten. Auch Fahrzeugführern und Fußgängern ist das Überqueren der Straße während des Umzugs untersagt.

Anwesenheit und Verantwortung des Organisationspersonals

Der Verkehr wird durch die Anwesenheit des Personals der Veranstaltungsorganisation gewährleistet, das für etwaige Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen verantwortlich ist, die auf eine unzureichende Beschilderung zurückzuführen sind. Das verantwortliche Personal muss die gesetzlich vorgeschriebene Kleidung tragen. 37 der StVO-Durchführungsverordnung und sorgt so für eine sichere und geordnete Verkehrsabwicklung während der Veranstaltung.

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