Die Wahlen zum stellvertretenden Ausländergemeinderat und zum Migrantenrat wurden verschoben

Mit Gewerkschaftsbeschluss Nr. 68 Gestern wurde offiziell bekannt gegeben, dass die für Sonntag, den 16. Juni 2024, anberaumten Wahlen zum stellvertretenden Außenrat und zum Migrantenrat nicht stattfinden werden. Die Wahlen finden gemäß der Verordnung spätestens 12 Monate nach dem Datum der Wahl des Stadtrats (bis zum 9. Juni 2025) statt. Der Grund für die bereits in den letzten Tagen erwartete Verschiebung liegt in der Nichtbeachtung der jeweiligen Vorschriften bei der Einreichung der Anträge.

Artikel 15 Absatz 2 der Ordnung für die Wahl des stellvertretenden Außenrates sieht strikt vor: „Einzelne Kandidaturanträge müssen von mindestens 75 beglaubigten Unterschriften der Unterzeichner begleitet sein.“ Im Gegensatz zu dieser Bestimmung waren, wie der Leiter des Sektors I und die städtische Wahlkommission festgestellt haben, die einzigen beiden eingereichten Kandidaturen mit 19 bzw. 21 ordnungsgemäß beglaubigten Unterschriften versehen: Zahlen, die weit unter den 75 Unterschriften liegen, die für jede Kandidatur erforderlich sind.

Was den Migrantenrat und insbesondere die Wahl der vier ausländischen Vertreter desselben Rates betrifft, wurden innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen nur zwei Kandidaturen eingereicht. Daher wurden die Wahlen sowohl des stellvertretenden Außenrats als auch des Migrantenrates annulliert. Wahlen, die gleichzeitig innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Verwaltungswahlen abgehalten werden können.

PREV Bologna, mit 20 Gramm Kokain in der Nähe einer Schule erwischt: Drogendealer festgenommen
NEXT Unkostenbeitrag für Sommercamps. Bewerbungen ab 1. Juli 2024