CSR Kampanien, 4 Millionen Euro für neue Agrarunternehmer – Wirtschaft und Politik

CSR Kampanien, 4 Millionen Euro für neue Agrarunternehmer – Wirtschaft und Politik
CSR Kampanien, 4 Millionen Euro für neue Agrarunternehmer – Wirtschaft und Politik

Die Generaldirektion Agrarpolitik von Region Kampanien mit Verwaltungsverordnung Nr. 333 vom 31. Mai 2024 angenommen und die Veröffentlichung angeordnet Bekanntmachung des Eingriffs bei SRE02 „Ansiedlung neuer Bauern“ auf der Ergänzung zur ländlichen Entwicklung Kampanien 2023-2027, enthalten im Nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Sie liegen auf dem Teller 4 Millionen Euro von Preisen für neu gegründete landwirtschaftliche Unternehmer die zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sind 41 Jahre alt abgeschlossen und nicht überschritten wurden 60 Jahre (noch nicht 61 Jahre alt) und seit höchstens zwei Jahren als „Unternehmensleiter“ im Verwaltungsgebiet der Region Kampanien niedergelassen sind.

DER neue landwirtschaftliche Unternehmer ausreichend haben Ausbildung oder Fachkompetenz und diese Anforderungen können, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorliegen, in einem Zeitraum von 36 Monaten erreicht werden.

Die Intervention zur Unterstützung der Gründung neuer Unternehmer besteht darin, Möglichkeiten und Instrumente anzubieten, um neue Unternehmer im Agrarsektor anzulocken und die Umsetzung zu ermöglichen innovative Geschäftsideen auch durch produktivere Ansätze nachhaltig sowohl in Bezug auf die Umwelt als auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.

Ziel ist es daher, neue Unternehmer, auch solche mit Berufserfahrung außerhalb der Agrarbranche, anzulocken und ihnen entsprechende Instrumente anzubieten begünstigen die Anfangsphase der Siedlung einschließlich des Erwerbs von Land, Kapital und Wissen.

Für die SRE02-Intervention die Anfrage Die Unterstützung im IT-Modus gemäß den von Sian verwendeten Standards ist ab 1 herunterladbar° Juli 2024 und muss auf dem Siano-Portal veröffentlicht werden bis zum 16. September 2024, 16 Uhr.

Die gewährte Förderung beträgt pauschal 25 Tausend Euro für die Makrobereiche A und B e 30.000 Euro für die Makrogebiete C und D, also die Gebiete, die Nachteile unterschiedlicher Art aufweisen. Der Makrobereich, zu dem es gehört, ist derjenige, in den mehr als 50 % der UAA des Unternehmens fallen.

Bei Einreichung des Antrags auf Förderung muss der GeschäftsentwicklungsplanDabei handelt es sich um das Dokument, das den Entwicklungspfad des neu gegründeten Unternehmens zusammenfasst und darauf abzielt, die Verbesserung der globalen Leistung und Nachhaltigkeit des Unternehmens aufzuzeigen.

Zur Zeit von Einreichung des AntragsDer potenzielle Begünstigte muss sicherstellen, dass die elektronische Firmenakte vorliegt erstellt, aktualisiert und validiert wird. Sie muss außerdem sicherstellen, dass der Anbauplan und gegebenenfalls die Viehbestandsgröße in der zentralen Datenbank der Zahlstelle Agea aktualisiert und validiert werden.

Anschließend wird es zusammengestellt und übernommen Rangfolge vorläufige regionale Rangliste und, nach dem Ergebnis aller Überprüfungen, die anschließende Annahme und Veröffentlichung einer einzigen endgültigen regionalen Rangliste, unbeschadet der Tatsache, dass im Falle ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung aller eingegangenen Anträge alle Bewerbungen enthalten sind in der Liste der zulässigen Bewerbungen aus der vorläufigen Rangliste aufgeführt, es sei denn, der Interessent hat einen Antrag auf Überprüfung gestellt.

Der Zahlung Die Gewährung der Hilfe erfolgt in zwei Phasen: 60 % Anzahlung – wird nach Erstellung der endgültigen Rangliste ausgezahlt – z 40 % Restbetragnach Abschluss der Bestimmungen des Geschäftsentwicklungsplans, der innerhalb von 36 Monaten nach Einreichung des Beihilfeantrags erfolgen muss.

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