Ist es möglich, mit Ihrem Hund zur Abstimmung zu gehen? Oipas Antworten

Ist es möglich, mit Ihrem Hund zur Abstimmung zu gehen? Oipas Antworten
Ist es möglich, mit Ihrem Hund zur Abstimmung zu gehen? Oipas Antworten

Grosseto. Am Samstag und Sonntag werden wir für die Europawahlen stimmen, und da die Woche zu Ende geht, wäre es praktisch, die Bürgerpflicht mit dem Vergnügen zu verbinden, mit der Stadt spazieren zu gehen unser geliebter Hund. Aber können wir es mit ins Wahllokal und in die Wahlkabine nehmen? Die Internationale Tierschutzorganisation (Oipa) gibt einige Hinweise zum Thema.

Für die Freigabe durch das Innenministerium: Es gibt keine Rezepte die es dem Wähler verbieten, von seinem Hund begleitet zu werden, aber es ist der Präsident des Wahllokals, der die Möglichkeit hat, unserem Freund mit dem Schwanz den Zutritt zu gewähren oder zu verweigern.

„Wir bedenken, dass es bestimmte, hoffentlich wahrheitsgemäße Gründe geben kann, aus denen der Präsident des Wahllokals den Zugang zu Fido verbieten kann – erklärt der Leiter der Rechtsabteilung von Oipa, die Rechtsanwältin Claudia Taccani – zum Beispiel die Anwesenheit von Phobikern oder Personen, die möglicherweise allergisch auf die Anwesenheit von Hunden reagieren, im Wahllokal. In Fällen wie diesen ist es notwendig, die Interessen auszugleichen und das Wahlrecht zu gewährleisten, wobei stets das Tier zu respektieren ist, dessen Schutz, erinnern wir uns, Artikel 9 der Verfassung vorsieht.“.

Oipa betont, dass es dafür jedoch kein Verbot oder keine Beschränkung geben kann Blindenführhunde für Blinde.

Aber wie Führen wir unseren Hund, wenn wir zum Wahllokal gehen? Zunächst ist es notwendig, ihn gewissenhaft an der Leine zu führen und dabei den „Leine“- und den Gleitmodus bei ausziehbarer Leine zu vermeiden. Es empfiehlt sich außerdem, einen Maulkorb mitzubringen, der gesetzlich vorgeschrieben ist und nur im Notfall und damit dann, wenn der Zugang zum Wahllokal mit Ihrem Vierbeiner erforderlich ist.

„Es ist sinnvoll, am Eingang des Gebäudes, in dem die Wahllokale stattfinden, nachzufragen: In der Regel können uns dieselben anwesenden Polizeikräfte Anweisungen geben und im Zweifelsfall erklären wir herzlich, dass es bereits eine positive Meldung vom Ministerium gibt.“ Innere – fährt der Anwalt fort Claudia Taccani -. Wenn der Zugang verweigert wird, lassen Sie unseren Hund niemals unbeaufsichtigt außerhalb der Schule: Er könnte unter Stress leiden oder Angst bekommen. Denken Sie abschließend daran, dass wir für Schäden, die unser Hund verursacht, haftbar sein können, auch wenn er gerade nicht bei uns ist, und bedenken Sie vor allem immer, dass die Gefahr des Diebstahls unbeaufsichtigter Tiere immer besteht droht”.

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